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Bundesregierung will Kinderkrankenpflege abschaffen

Die geplante Pflegereform ignoriert Kinder.

Eltern, Pflegende und Ärzte wollen den Beruf "Kinderkrankenpflege" erhalten

Berlin (ots) - Die Bundesregierung plant, die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer generalistischen Ausbildung zusammenzulegen.

Eine Generalisierung der Pflege zu einer Einheitspflege ignoriert die besondere und verletzliche Situation des kranken Kindes. Schwer kranke oder chronisch kranke Kinder werden die Verlierer einer Reform sein, die in erster Linie den Personalmangel in der Altenpflege bewältigen soll. Dagegen protestieren Eltern, Pflegende und Ärzte.

Gemeinsam mit Verbänden und Organisationen der Eltern-Selbsthilfe und der Kinder- und Jugendmedizin hat die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen (GKinD) einen Aufruf verfasst, der die Interessen des kranken Kindes ins Zentrum rückt (Text s. Anlage). Alle befürchten einen deutlichen Qualitätsverlust, sollten die Reformpläne tatsächlich umgesetzt werden.

"Wie sollen die Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen zukünftig noch ihre qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sicherstellen, wenn man sie der Möglichkeit beraubt, dafür qualifizierte Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger auszubilden?" Diese Frage stellt sich der GKinD-Vorsitzende, Andreas Wachtel, angesichts der Pläne der Bundesregierung.

Ob ein kaum 500 g leichtes Frühgeborenes, ein schwer kranker Säugling, ein Kleinkind oder ein/e pubertierende/r Jugendliche/r mit Gesundheitsproblemen - ohne die über mehrere Jahre fachspezifisch geschulten Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger verlieren sie alle immens wichtige Partner für ihre Genesung und Betreuung.

Die Unterzeichner des Aufrufs zum Erhalt der Kinderkrankenpflege in Deutschland werden sich weiterhin bei Politikern auf Landes- und auf Bundesebene intensiv dafür einsetzen, bei den Gesetzes- und Reformplänen im Gesundheitsbereich die spezifischen Bedürfnisse von Kindern im Krankenhaus entsprechend zu berücksichtigen. Die Pläne zur Pflegeausbildungs-Reform sind stillschweigend über etwas Grundlegendes hinweggegangen: Das Recht auf fachgerechte und qualitativ hochwertige Betreuung im Krankheitsfall gilt insbesondere auch für Kinder.

Quelle presseportal  Foto by obs/Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD)/Agenturbild

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