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Alexandros Tallos

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Rechtzeitig vorsorgen durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Rechtzeitig Vorsorge treffen kann nicht falsch sein!

Koblenz (ots) - Alter und Gebrechlichkeit, aber auch ein Verkehrsunfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass man plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Wer regelt dann den Alltag, wer die Bankangelegenheiten? Wer entscheidet, ob und wie man im Krankheitsfall behandelt wird? Die Notarkammern raten dazu, für solche Fälle mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung vorzusorgen.

"Viele Bürger glauben zu Unrecht, sie müssten für den Ernstfall nichts regeln. Sie meinen, ihr Ehegatte oder ihre Kinder könnten im Ernstfall alles Notwendige in ihrem Sinne in die Wege leiten. Tatsächlich existiert aber keine gesetzliche Vollmacht für die Vertretung Volljähriger - weder für nahe Familienangehörige noch für den Ehegatten. Nur für Minderjährige sieht das Gesetz grundsätzlich eine Vertretung durch die Eltern vor", erklärt Dr. Steffen Breßler, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.

Wenn keine Vorsorge getroffen wurde und jemand aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Den meisten behagt jedoch der Gedanke, dass womöglich ein Fremder ihre Angelegenheiten regeln könnte und dafür auch noch bezahlt werden muss, ganz und gar nicht. "Selbst wenn ein Familienangehöriger zum Betreuer bestellt wird, ist eine Dauerbetreuung wegen des Erfordernisses gerichtlicher Genehmigungen für bestimmte Rechtsgeschäfte sowie der Rechnungslegungspflichten sehr belastend", weiß Dr. Breßler.

Das Gesetz sieht jedoch vor, dass eine Betreuung nicht erforderlich ist, soweit die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten ebenso gut besorgt werden können. Eine Betreuungssituation kann daher effektiv mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht vermieden werden. Eine solche berechtigt regelmäßig eine Vertrauensperson, für den Vollmachtgeber in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten tätig zu werden.

Wichtig ist, dass eine Vorsorgevollmacht mindestens schriftlich verfasst sein muss, wenn der Bevollmächtigte auch in gesundheitlichen Angelegenheiten entscheiden können soll. Viele Rechtsgeschäfte des Alltags erfordern jedoch eine über die Schriftform hinausgehende notarielle Vollmacht, insbesondere Grundstücksgeschäf-te, gesellschaftsrechtliche Vorgänge und der Abschluss von Darlehensverträgen. Den meisten Banken genügt auch bei den sonstigen Bankgeschäften eine privat-schriftliche Vollmacht nicht. Daher ist letztlich nur eine notarielle Vorsorgevollmacht wirklich umfassend und kann die Anordnung einer Betreuung weitestgehend aus-schließen. Denn wie das LG Detmold kürzlich entschieden hat, muss eine Bank eine umfassende notarielle Vorsorgevollmacht anerkennen und darf nicht etwa eine gesonderte Bankvollmacht fordern (Urt. v. 14. Januar 2015, Az. 10 S 110/14).

Die Einschaltung eines Notars hat neben der Form auch weitere Vorteile. Dieser erforscht den Willen des Beteiligten und belehrt über die rechtliche Tragweite der Vollmacht. Der Notar erstellt sodann aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Wünsche einen Entwurf, der durch rechtlich exakte und eindeutige Formulierungen Auslegungsstreitigkeiten bereits im Vorfeld verhindert. Ein weiterer Vorteil der notariellen Vollmacht liegt darin, dass sich der Notar vor der Beurkundung von der Geschäftsfähigkeit des Beteiligten überzeugt. Dies hilft, mögliche Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden.

Eine solch weitreichende Vollmacht sollte jedoch trotz der großen Vorteile nicht unüberlegt erteilt werden. "Eine Vollmacht ist stets Vertrauenssache", mahnt Dr. Steffen Breßler. Der Vollmachtgeber sollte sich genau überlegen, wen er als Bevollmächtigten einsetzt. Wenn niemand vorhanden ist, dem ausreichendes Vertrauen entgegengebracht wird, kann statt einer Vollmacht eine Betreuungsverfügung errichtet werden, mit der dem Gericht eine bestimmte Person als Betreuer vorgeschlagen oder auch ausgeschlossen wird. Außerdem können Anweisungen zu Art und Weise einer etwaigen Betreuung getroffen werden.

Von der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung ist die Patientenverfügung zu unterscheiden. Eine Patientenverfügung ist eine persönliche Handlungsanweisung an Ärzte, welche Behandlung gewünscht wird oder unterlassen werden soll, insbesondere im Falle einer schweren und lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung. Eine bloße Patientenverfügung führt jedoch nicht dazu, dass eine Vertrauensperson berechtigt ist, Entscheidungen in Gesundheitsfragen oder gar in Vermögensangelegenheiten zu treffen. Hierzu bedarf es einer Vorsorgevollmacht. Dies wird oftmals verkannt.

"Die notarielle Beratung stellt sicher, dass der Wille des Beteiligten rechtlich sicher umgesetzt wird und die verschiedenen Erklärungen optimal aufeinander abgestimmt werden", so Dr. Steffen Breßler. Die Kosten einer beurkundeten Vorsorgevollmacht sind dabei moderat. Sie richten sich in erster Linie nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Bei einem Vermögen von 100.000 EUR kostet eine umfängliche General- und Vorsorgevollmacht maximal 165 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen, die Beratung des Notars inklusive.

 

Quelle presseportal Foto flickr/Dennis Skley

Kraft will Langzeitarbeitslose bei Flüchtlingsbetreuung einsetzen

Düsseldorf (ots) - Als Chance hat NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ihren Vorschlag verteidigt, Langzeitarbeitslose bei der Unterbringung von Flüchtlingen einzusetzen.

Gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe) sagte sie: "Es gibt viele Langzeitarbeitslose, die wegen mehrfacher Vermittlungshemmnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt bisher nicht vermittelt werden konnten. Ich bin davon überzeugt, dass wir ihnen eine Chance bieten können, weil es genug Arbeit gibt. Es geht dabei um öffentlich-geförderte Beschäftigungsverhältnisse, das heißt ordentlich bezahlte, reguläre Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose auf freiwilliger Basis." Sie könnten wichtige Unterstützung vor Ort leisten, ohne dass dadurch eine Konkurrenz zu bisherigen Arbeitsplätzen entstehe. Außerdem sagte Kraft: "Wir als Land lassen die Kommunen mit dieser Verantwortung nicht allein. Wir sind mit den kommunalen Spitzenverbänden ständig im Gespräch, unter anderem darüber, was an Entbürokratisierung in dieser Lage möglich ist." Außerdem müssten jetzt im Wohnungsbau die Weichen gestellt werden, damit NRW gut gerüstet sei, , auch wenn es zu Familiennachzug komme.

 

Quelle presseportal Foto flickr/nrwspd

Bundesregierung stoppt Vorratsdatenspeicherung

Düsseldorf (ots) - Die Bundesregierung muss die für nächste Woche geplante parlamentarische Verabschiedung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vorläufig stoppen.

Grund sind Vorbehalte der EU-Kommission. Das geht aus einem Dokument des Justizministeriums hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe) vorliegt. Demnach gilt nun eine neue Stillhaltefrist bis zum 6. Oktober. Frühestens danach wird das Gesetz verabschiedet werden können - ursprünglich war das bereits für Juli geplant. Zu der Verzögerung in der Gesetzgebung kommt es nun, weil die EU-Kommission Justizminister Heiko Maas (SPD) eine Mängelliste vorgelegt hat. In ihrer Stellungnahme, die der "Rheinischen Post" vorliegt, rügt die Kommission vor allem die verpflichtende Datenspeicherung im Inland als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen. Die Gründe für eine ausnahmsweise Einschränkung dieser Freiheit, die Maas vorgebracht hatte, überzeugten die EU-Beamten offenkundig nicht. Maas hält an seiner Bewertung fest, lässt aber das weitere Vorgehen prüfen, wie aus dem Dokument hervorgeht.

KONTEXT

Der Entwurf der Koalition zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter zehn Wochen lang bestimmte Verbindungsdaten anlasslos speichern müssen. In schwerwiegenden Einzelfällen sind sie dann verpflichtet, ihre Daten den Strafermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatte es vor allem in der SPD heftigen Widerstand gegeben.

 

Quelle presseportal Foto flickr/Rolf van Melis

Interview mit Manuela Schwesig, Bundesfamilienministerin

Osnabrück (ots) - Neue Runde im Streit ums Betreuungsgeld: Schwesig beharrt auf Mitsprache

"Wir werden die Entscheidung in der Koalition gemeinsam treffen" - Ministerin erwartet Milliardenausgaben für Integration von Flüchtlingen

Osnabrück.- Neue Runde im koalitionsinternen Streit um das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig beharrt bei der Entscheidung über die Verwendung der frei werdenden Gelder auf Mitsprache. Im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte Schwesig: "Wir werden die Entscheidung über frei werdende Mittel in der Koalition gemeinsam treffen."

Die SPD-Politikerin reagierte damit auf die Meldung, CDU-Chefin Angela Merkel und CSU-Chef Horst Seehofer hätten sich schon auf einen Kompromiss verständigt. Demnach sollen vom Betreuungsgeld, das nach und nach frei wird, zuerst die steigenden Ausgaben für das Elterngeld gedeckt werden. Die restliche Mittel könnten der "Süddeutschen Zeitung" zufolge an die Länder gehen und bei Bedarf für Kitas oder Kleinkindbetreuung eingesetzt werden.

Schwesig warnte dagegen vor einem Wortbruch. Sie betonte: "Teile der Politik haben den Familien eine zusätzliche Leistung versprochen. Nachdem das Verfassungsgericht diese Bundesleistung verworfen hat, kann man jetzt nicht einfach sagen: Wir kassieren das Geld zu Lasten der Familien wieder ein." Die SPD-Politikerin forderte stattdessen, das frei werdende Geld dort zu investieren, wo familienpolitisch noch großer Bedarf bestehe: beim Ausbau der Kitas. Schwesig: "Wir haben einen Rechtsanspruch auf Kitaplätze für alle Kinder ab einem Jahr. Und wir haben jetzt endlich erstmals seit zehn Jahren wieder eine steigende Geburtenzahl. Da kann man sich jetzt doch nicht darüber beklagen, dass man Kita-Plätze braucht."

Die Sozialdemokratin wies außerdem darauf hin, dass dringend Betreuungsplätze für Flüchtlingskinder benötigt würden. "Sie sollten möglichst schon vor der Schule die Sprache lernen." Das Familienministerium rechnet nach den Worten von Schwesig damit, dass von den mehr als 100.000 Flüchtlingskindern zwischen null und sechs Jahren, die nach den bisherigen Schätzungen in diesem Jahr in Deutschland Zuflucht suchen dürften, rund 68.000 in die Kitas gehen werden. "Das kostet die Kommunen rund 550 Millionen Euro im Jahr zusätzlich an Betriebskosten", rechnete die SPD-Politikerin vor.

Über den Beitrag des Bundes in der Flüchtlingshilfe ist nach den Worten der Ministerin "sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen". Bislang hat die große Koalition sechs Milliarden Euro in Aussicht gestellt, die Hälfte davon soll an die Länder und Kommunen gehen. Schwesig verwies auf mögliche weitere Ausgaben: "Es gibt zweifellos langfristige Herausforderungen etwa in der Integration. Diese ist ja nicht nur eine Frage des Arbeitsmarktes. Integration beginnt viel früher, bei den Kindern schon in der Kita und in der Schule." Das bedeute dauerhafte Ausgaben - für Erzieher und für Lehrer. Damit könne der Bund die Länder und die Kommunen nicht alleine lassen.

Das Ministerium rechnet laut Schwesig damit, dass die Gesamtausgaben im Kita-Bereich im laufenden Jahr um 2,4 Milliarden Euro steigen werden. 2017 könnten es demnach 3,7 Milliarden sein, und 2018 sogar 4,9 Milliarden Euro. Die Politikerin betonte: "Darin sind noch keine Kosten für Qualitätsverbesserung enthalten."

 

Quelle presseportal Foto by flickr/blu-news.org

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