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Alexandros Tallos

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Ungereimtheiten im Fall Zschäpe

Aussage eines Mitarbeiters der JVA gibt Rätsel auf über die Ungereimtheiten im Fall Beate Zschäpe

Nachdem gestern im WDR5 ein Hörerfeedback zum Prozess Zschäpe über den Äther lief, ereignete sich ein spannender Zwischenfall. Ein Hörer meldete sich am Hörertelefon in der Sendung "WDR5-Tagesgespräch" und wollte, dass sein Name anonym bleiben soll, er aber Informationen zum Fall Zschäpe hätte, die vielleicht für die Öffentlichkeit interssant sei. Nachdem dieser Mann am Telefon von der Moderatorin gefragt wurde, warum er seinen Namen nicht nennen wollte, berichtete der Mann ganz offen, dass er ein Mitarbeiter in der JVA sei und dass seine Arbeitskollegen von merkwürdigen Gegebenbeiten bei der Behandlung von Frau Zschäpe gegeben hat. Dazu gehörte beispielsweise die Tatsache, dass Frau Zschäpe in der Untersuchungshaft Kontakt zu anderen Häftlingen in anderen Strafanstalten gehabt hätte. Wenn diese Aussage den Tatsachen entspricht, dann wäre das nicht nur ein Verstoß gegen die Richtlinien der Haftanstalten, sondern das lässt erahnen, dass es tatsächlich noch Hintermänner gibt, die Frau Zschäpe diese Sondererrechte überhaupt erst ermöglichten. Und weiter lässt das den Gedanken zu, dass die Hintermänner, die es angeblich nicht gibt, nicht in den Reihen der NSU zu suchen sind, sondern diese Männer oder Frauen einen direkten Einfluss auf Staatsorgane haben - entweder von ganz oben oder aber innerhalb der Reihen der Mitarbeiter der Haftanstalt.

Der Anrufer wies darauf hin, dass er es merkwürdig fände, dass diese Aussage von ihm und auch weitere Aussagen zum Verhalten von Frau Zschäpe von den Mitarbeitern der Presse nicht weiter aufgegriffen worden seien, vielmehr schien es so zu sein, dass man davon nichts wissen wolle. Das ist eine weitere Merkwürdigkeit, die zunächst den Eindruck einer Täuschung gegenüber der Öffentlichkeit erweckt. Da uns der Name dieses Mannes nicht vorliegt, die Redaktion den Namen des Informanten aber kennt, können an dieser Stelle keine weiteren Informationen veröffentlicht werden. Es macht aber nachdenklich, dass die Kollegen der schreibenden Zunft sich dieser Sache nicht weiter annehmen wollen oder zumindest angenommen haben.

Redaktion tallos.de - Alexandros Tallos  Foto by flickr/Juergen Pohl

Bundesregierung will Kinderkrankenpflege abschaffen

Die geplante Pflegereform ignoriert Kinder.

Eltern, Pflegende und Ärzte wollen den Beruf "Kinderkrankenpflege" erhalten

Berlin (ots) - Die Bundesregierung plant, die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer generalistischen Ausbildung zusammenzulegen.

Eine Generalisierung der Pflege zu einer Einheitspflege ignoriert die besondere und verletzliche Situation des kranken Kindes. Schwer kranke oder chronisch kranke Kinder werden die Verlierer einer Reform sein, die in erster Linie den Personalmangel in der Altenpflege bewältigen soll. Dagegen protestieren Eltern, Pflegende und Ärzte.

Gemeinsam mit Verbänden und Organisationen der Eltern-Selbsthilfe und der Kinder- und Jugendmedizin hat die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen (GKinD) einen Aufruf verfasst, der die Interessen des kranken Kindes ins Zentrum rückt (Text s. Anlage). Alle befürchten einen deutlichen Qualitätsverlust, sollten die Reformpläne tatsächlich umgesetzt werden.

"Wie sollen die Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen zukünftig noch ihre qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sicherstellen, wenn man sie der Möglichkeit beraubt, dafür qualifizierte Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger auszubilden?" Diese Frage stellt sich der GKinD-Vorsitzende, Andreas Wachtel, angesichts der Pläne der Bundesregierung.

Ob ein kaum 500 g leichtes Frühgeborenes, ein schwer kranker Säugling, ein Kleinkind oder ein/e pubertierende/r Jugendliche/r mit Gesundheitsproblemen - ohne die über mehrere Jahre fachspezifisch geschulten Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger verlieren sie alle immens wichtige Partner für ihre Genesung und Betreuung.

Die Unterzeichner des Aufrufs zum Erhalt der Kinderkrankenpflege in Deutschland werden sich weiterhin bei Politikern auf Landes- und auf Bundesebene intensiv dafür einsetzen, bei den Gesetzes- und Reformplänen im Gesundheitsbereich die spezifischen Bedürfnisse von Kindern im Krankenhaus entsprechend zu berücksichtigen. Die Pläne zur Pflegeausbildungs-Reform sind stillschweigend über etwas Grundlegendes hinweggegangen: Das Recht auf fachgerechte und qualitativ hochwertige Betreuung im Krankheitsfall gilt insbesondere auch für Kinder.

Quelle presseportal  Foto by obs/Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD)/Agenturbild

Nur noch eine Staffel mit Lafer und Lichter

ZDF zeigt zehnte und letzte Staffel "Lafer!Lichter!Lecker!"

Mainz (ots) - Johann Lafer und Horst Lichter präsentieren ab Samstag, 9. Januar 2016, 16.15 Uhr, in 25 neuen Folgen die letzte Staffel der ZDF-Kochshow "Lafer!Lichter!Lecker!". In ihrer "Kochschule" lernen zwei Prominente alles über das große Kocheinmaleins. Bodenständiges von Horst Lichter, raffiniert Delikates von Johann Lafer.

Nach zehn erfolgreichen Jahren mit fast 400 Sendungen haben die beiden Namensgeber der Sendung, Johann Lafer und Horst Lichter, gemeinsam mit dem ZDF beschlossen, sich neuen Aufgaben zu widmen.

Für den Samstags-Sendeplatz 16.15 Uhr werden nun neue Koch- und Unterhaltungsformate entwickelt. Horst Lichter und Johann Lafer bleiben dem ZDF mit Formaten wie "Bares für Rares" und "Die Küchenschlacht" sowie im Rahmen von Neuentwicklungen erhalten.

Die letzte Folge von "Lafer!Lichter!Lecker!" wird 2016 gesendet.

Quelle presseportal  Foto by obs/ZDF/ZDF/Ulrich Perrey

Stigma für Aids-Kranke?

Linke: Polizei stigmatisiert Aidskranke

Berlin (ots) - Die Linkspartei hat den Polizeibehörden vorgeworfen, Aidskranke und Menschen mit Hepatitis-Erkrankungen unnötig zu diskriminieren. Das berichtet der Berliner "Tagesspiegel" (Freitagausgabe). Die Linkspartei bezieht sich dabei auf die Kennzeichnung derart Erkrankter in dem bundesweiten Polizei-Informationssystem Inpol mit dem Kürzel "ANST", das für ansteckende Krankheit steht. Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom Sommer dieses Jahres dürfen die Polizeibehörden von Bund und Ländern solche Warnhinweise weiter verwenden, um Polizeibeamte im Dienst vor Ansteckung zu schützen. In einer kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die dem "Tagesspiegel" vorliegt, verteidigte Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz den Warnhinweis, da ein Infektionsrisiko "nicht verbindlich ausgeschlossen" werden könne. Allerdings seien bisher weder im Bundeskriminalamt noch bei der Bundespolizei Übertragungsfälle mit HIV oder Hepatitis bekannt geworden. Die Antworten zeigten, dass die Kennzeichnung "nicht nur stigmatisierend, sondern auch vollkommen nutzlos ist", sagte der queerpolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Petzold.

Quelle presseportal  Foto by flickr/George

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