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Alexandros Tallos

Alexandros Tallos

Folgen der Loveparade Katastrophe

Eine Farce - Die Loveparade-Katastrophe und die Justiz

Cottbus (ots) - Dem Duisburger Landgericht ist kein Vorwurf zu machen. Es muss sich juristisch auf das stützen, was ihm von der zuständigen Staatsanwaltschaft als zentrales Beweismittel für eine Anklageerhebung vorgelegt wird. Und das war ein Gutachten, das nach Auskunft des Gerichtes absolut unzulänglich und unzureichend gewesen ist. Aus diesem Grund wird es zu keinem öffentlichen Prozess wegen des Loveparade-Desasters kommen. Angesichts der Dimension und der Umstände der Katastrophe, die 2010 keinen unberührt gelassen hat, ist dies für die Ankläger beschämend und eine herbe Enttäuschung für die Angehörigen der 21 Todesopfer sowie für die Überlebenden. Ihr Groll ist mehr als verständlich. Denn zur Erinnerung: Damals waren Tausende junge Menschen nach Duisburg gefahren, um Spaß zu haben, um zu tanzen, zu feiern, Party zu machen. Keiner dieser Jugendlichen hat sich vorsätzlich in Gefahr gebracht. Sie alle wurden ahnungslose Opfer von Fehlplanung und Dilettantismus. Also von konkreten Handlungen konkreter Menschen. Nach der Katastrophe stahlen sich dann aber alle Zuständigen irgendwie aus der Verantwortung. Der Veranstalter, die Behörden vor Ort, allen voran der damalige Duisburger Oberbürgermeister. Von Schuld wollte keiner reden, von gemachten Fehlern nur bedingt. Jeder hat mit dem Finger auf den anderen gezeigt. Persönliche Konsequenzen? Fehlanzeige. Bis heute. Deswegen hatten die Angehörigen ihre letzte Hoffnung in einen Prozess gesetzt. Diese Hoffnung hat sich gestern zerschlagen. Jetzt ist ein wie auch immer gearteter Abschluss mit den schlimmen Ereignissen, wenn er denn überhaupt möglich sein sollte, für sie wieder in ganz weite Ferne gerückt. Mehr noch: Die Schande von Duisburg setzt sich auch sechs Jahre nach dem Drama fort. Als Farce der Justiz.

Die Rheinische Post schreibt dazu: Kommentar: Loveparade - Versagen der Staatsanwaltschaft

Düsseldorf (ots) - Kaum war bekannt, dass der Strafprozess zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe nicht zustande kommt, begannen auch schon die Schuldzuweisungen. Im Zentrum der Kritik: vor allem das Landgericht Duisburg, weil es die Anklageschrift zurückgewiesen hat. Doch damit tut man der zuständigen fünften Strafkammer unrecht. Sie hat geprüft und entschieden, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Wenn man den Richtern einen Vorwurf machen will, dann den, dass sie die Anklageschrift schon früher hätten ablehnen müssen und nicht erst nach zwei Jahren. Stattdessen haben sie bis zuletzt versucht, das stümperhaft zusammengestellte Gutachten, auf dem die Anklage vor allem basiert, irgendwie zu retten. Das ursächliche Versagen liegt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg, die von Beginn an mit der Größe des Falls überfordert gewesen ist. Fast vier Jahre benötigte die Behörde, um überhaupt eine Anklageschrift zu formulieren. Und in dieser Zeit bekam sie als zentrales Beweismittel nicht viel mehr zustande als eine etwa 20-seitige Expertise eines britischen Panikforschers, die nur so vor Fehlern strotzt. Ein unentschuldbarer Fehler, unter dem jetzt die Betroffenen zu leiden haben.

Quelle presseportal
foto by flickr/Claudia Jaime

Bayern siegt gegen Benfica mit 1:0

Knappes Ergebnis für den FC Bayern München

Und wieder einmal fahren die Bayern in diesen letzten Wochen der aktuellen Saison nur ein knappes Ergebnis ein. Obwohl das Tor für die Münchener sehr schnell fiel und die Bayern das Spiel weitgehend beherrschten, konnten die Bayern keine weiteren Toren erzielen. Zumindest haben sie damit im Viertelfinal-Hinspiel schon mal einen Sieg vorgelegt. Trotzdem dürfte das Rückspiel spannend werden.
Das 1:0 für die Bayern besorgte Vidal schon in der 2. Spielminute. Nun braucht es eine deutliche Steigerung im Rückspiel, damit der FC Bayern München ins Halbfinale einziehen kann.

foto by flickr/Tom Brogan

  • Publiziert in Sport
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Winkelmeier-Becker: Menschenhandel weiter bekämpfen

Berlin (ots) - Schutz vor Zwangsprostitution und Zwangsarbeit verbessern

Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch die Gesetzesänderungen zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels beschließen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Die Menschenhandelstatbestände werden objektiver und damit praktikabler ausgestaltet; das wird es in der Praxis einfacher machen, die Täter tatsächlich zur Verantwortung zu ziehen. Auch Freier machen sich in Zukunft strafbar, wenn sie wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen. Freier müssen in Zukunft wissen, dass das Recht von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung uneingeschränkt gilt, auch wenn sie für sexuelle Handlungen bezahlt haben. Für den Fall, dass der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, ist allerdings eine Regelung zur Straffreiheit vorgesehen; denn in diesen Fällen ist die Hilfe für die Opfer wichtiger als die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.

Uns geht es um die konsequente Bekämpfung von Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Die Opfer, die häufig durch Gewalt, Täuschung oder Drohung zu Prostitution oder Zwangsarbeit kommen, müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Es darf nicht sein, dass vor allem Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem "Geschäftsmodell" den Boden zu entziehen.

Die große Koalition möchte das Verfahren für diese Reform zügig abschließen und noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist allerdings nicht alles getan, was aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion möglich und nötig gewesen wäre: Leider hat es das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz versäumt, mit dem Gesetzentwurf auch die wichtigen Tatbestände der Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten zu reformieren. Hier war eine zügige Reform mit der SPD bisher leider nicht möglich."

Quelle presseportal
Foto by flickr/Mahmoud

Wie die Reichen tricksen - Diskussion auf Phoenix

phoenix Runde - Panama-Leaks - Die Trickserei der Reichen - Mittwoch, 06. April 2016, 22.15 Uhr

Bonn (ots) - 140 Politiker sowie Prominente aus Sport und Unterhaltung sollen ihre Besitzverhältnisse mit Hilfe einer Finanzkanzlei in Panama verschleiert haben. In einem Konstrukt aus Scheinfirmen haben sie Geld und anderen Besitz unerkannt geparkt, so die Recherchen der Süddeutschen Zeitung, NDR, WDR und internationaler Medien. Diese Art von Verschleierung ist nicht unbedingt strafbar, moralisch allerdings fragwürdig. In zahlreichen Staaten sind nun Ermittlungen wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung eingeleitet worden. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans fordert etwa ein öffentliches Unternehmensregister, das genau darlegt, wer hinter einer Briefkastenfirma steckt und an ihr verdient. Was genau legen die Panama Papers offen? Welche Konsequenzen hat ihre Auswertung? Welchen wirtschaftlichen und moralischen Schaden richten Offshore-Finanzparadiese an? Haben einzelne Staaten Möglichkeiten gegen sie vorzugehen?

Anke Plättner diskutiert mit

Georg Mascolo, Rechercheverbund NDR, WDR, Süddeutsche Zeitung
Reinhard Kilmer, ehemaliger Steuerfahnder
Prof. Veronika Grimm, Wirtschaftswissenschaftlerin Uni
Erlangen-Nürnberg

Quelle presseportal
Foto by flickr/kevin slavin

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