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In Spanien mehr als 3,5 Tonnen Kokain beschlagnahmt

Spanien beschlagnahmt Drogen im Wert von über 100 Millionen

Die spanische Polizei hat 3,5 Tonnen Kokain beschlagnahmt, die nach Schätzungen der Medien einen Handelswert von über 100 Millionen Euro haben. Nach Angaben der nationalen Polizei wurden bei Razzien in den Städten Algeciras, Valencia und La Rioja vier Personen verhaftet. Mehr als hundert Immobilien sowie sieben Luxusfahrzeuge, mehrere Schiffe, 27 Bankkonten und 250 000 Euro Bargeld seien beschlagnahmt worden. Weitere Verhaftungen sind nicht ausgeschlossen. Die Polizei sprach von einem der wichtigsten Schläge gegen Kokainhändler im großen Stil im Hafen von Algeciras. Der Hafen von Algeciras an der Südspitze Spaniens ist einer der größten in Europa.

Zu den Unternehmen, mit denen die Bande zusammenarbeitete, gehörten Zollbehörden und Transportunternehmen. Das Kokain, das aus Südamerika stammte und in Containern mit als legal deklarierten Waren versteckt war, wurde nach Europa gebracht. Der Vertrieb und Verkauf der Droge auf anderen europäischen Märkten wurde von der Bande übernommen. Die Behörden gaben nicht an, wann die Verhaftungen und Beschlagnahmungen stattfanden.

Winkelmeier-Becker: Menschenhandel weiter bekämpfen

Berlin (ots) - Schutz vor Zwangsprostitution und Zwangsarbeit verbessern

Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch die Gesetzesänderungen zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels beschließen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Die Menschenhandelstatbestände werden objektiver und damit praktikabler ausgestaltet; das wird es in der Praxis einfacher machen, die Täter tatsächlich zur Verantwortung zu ziehen. Auch Freier machen sich in Zukunft strafbar, wenn sie wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen. Freier müssen in Zukunft wissen, dass das Recht von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung uneingeschränkt gilt, auch wenn sie für sexuelle Handlungen bezahlt haben. Für den Fall, dass der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, ist allerdings eine Regelung zur Straffreiheit vorgesehen; denn in diesen Fällen ist die Hilfe für die Opfer wichtiger als die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.

Uns geht es um die konsequente Bekämpfung von Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Die Opfer, die häufig durch Gewalt, Täuschung oder Drohung zu Prostitution oder Zwangsarbeit kommen, müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Es darf nicht sein, dass vor allem Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem "Geschäftsmodell" den Boden zu entziehen.

Die große Koalition möchte das Verfahren für diese Reform zügig abschließen und noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist allerdings nicht alles getan, was aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion möglich und nötig gewesen wäre: Leider hat es das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz versäumt, mit dem Gesetzentwurf auch die wichtigen Tatbestände der Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten zu reformieren. Hier war eine zügige Reform mit der SPD bisher leider nicht möglich."

Quelle presseportal
Foto by flickr/Mahmoud

  • Publiziert in Politik
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