Log in

Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht ist Danaergeschenk für Kreative

Berlin (ots) - Rückrufrecht schadet Urhebern und Verlagen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vorgelegt. In einem offenen Brief an die Bundesregierung haben sich jüngst Autoren, Verleger und Literaturagenten gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Der von Minister Maas vorgelegte Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht ist ein Danaergeschenk für Kreative. Das geplante Rückholrecht nach fünf Jahren würde den allermeisten Autoren Steine statt Brot geben und die Vertrauensbasis zwischen Urhebern und Verlagen zerstören.

Der Gesetzentwurf verkennt, dass gerade kleine und mittlere Verlage oftmals über viele Jahre Geld und Vertrauen in die nachhaltige Entwicklung eines Autors investieren. Die Grundlage für solche Investitionen würde dramatisch gefährdet, wenn finanzstarke Global Player Autoren nach fünf Jahren aus ihrer Verlagsbeziehung herauskaufen könnten. Somit wäre etwa fraglich, ob ein Verlag noch Vorschüsse im bisherigen Umfang zahlen könnte, auf die viele Urheber existenziell angewiesen sind. Auch besteht die Gefahr, dass kleine und mittlere Verlage auf diese Weise aus dem Markt heraus gedrängt werden. Ein Verlust an kultureller Vielfalt und Qualität wäre die Folge.

Darüber hinaus weist der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Defizite auf, zum Beispiel eine ausufernde und unpraktikable Pflicht jedes Werknutzers auf Auskunft und Rechnungslegung.

Als Union werden wir uns für grundlegende Änderungen des Gesetzentwurfs einsetzen. Unser Ziel ist ein Urhebervertragsrecht, das den Kreativen tatsächlich hilft."

Quelle presseportal  Foto by flickr/Dennis Skley

Vorsicht vor Gebühren beim Geldabheben

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich die Entgeltgebühren drastisch erhöhen

wenn Sie in Zukunft an einem fremden Geldautomaten Geld abheben, sollten Sie darauf achten wie viel sie dafür zahlen müssen. Die Deutsche Bank und die Commerzbank erhöhen nämlich die Gebühren für die Kunden von Sparkassen oder Volksbanken drastisch.

Deutsche Bank und Postbank nehmen zukünftig für eine Geldabholung 3,95 €. Die Commerzbank hat angekündigt dafür in Zukunft 3,90 € zu nehmen. Grund für die Erhöhung der Preise seien gestiegene Kosten für den Betrieb der Geldautomaten. Dabei ist klar, dass der eigentliche Vorgang deutlich unter einem Euro kostet.

Aber auch die Sparkassen sind zum Teil noch teurer. Wenn Sie bei einer Sparkasse eine fremd Abbuchungen vornehmen, zahlen Sie bis zu fünf Euro. Die Preisspanne lag dabei nach einer Untersuchung der FMH Finanzberatung zwischen 2,95 € und fünf Euro. Dabei nahm das Institut insgesamt 250 Geldinstitute genauer unter die Lupe und kam zu dem Ergebnis, dass im Schnitt 3,93 Euro für Geldabhebungen verlangt werden.

Verbraucherschützer kritisieren diese in Geldpolitik der Geldinstitute immer häufiger und sprechen dabei nicht selten von Kundenabzocke. Da von fremden Geldautomaten oftmals nur kleine Summen abgeholt würden, sind die Gebührenforderungen unangemessen hoch. Und dass es auch anders geht beweisen Geldinstitute wie die ING Diba, die bei ihren Gebühren von 1,95 € bleiben möchte.

 

Foto by flickr/blu-news.org

Diesen RSS-Feed abonnieren

Dortmund

Banner 468 x 60 px