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Lohn ist real gestiegen in 2015

 

2. Quartal 2015: Hoher Anstieg des Real- und Nominallohnindex

 

Wiesbaden (ots) - Der Nominallohnindex in Deutschland ist nach den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung zwischen dem zweiten Quartal 2014 und dem zweiten Quartal 2015 um 3,2 % gestiegen. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Verbraucherpreisindex um 0,5 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, führte dies zu einem Anstieg des Reallohnindex um 2,7 %. Dies war der höchste Zuwachs seit Beginn dieser Zeitreihe im Jahr 2008.

 

Die Entwicklung des Nominallohnindex nach Branchen zeigt, dass insbesondere die Wirtschaftszweige, in denen es zwischen dem zweiten Quartal 2014 und dem zweiten Quartal 2015 überdurchschnittliche Tariferhöhungen gab (siehe Pressemitteilung Nr. 312 vom 28. August 2015), zum gesamtwirtschaftlichen Lohnanstieg beigetragen haben. Hierzu zählen das Gastgewerbe mit einer Erhöhung des Nominallohnindex um 4,5 %, der Wirtschaftszweig "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" (+ 4,1 %) sowie das Verarbeitende Gewerbe (+ 3,8 %). Hohe Veränderungsraten des Nominallohnindex weisen zudem die Wirtschaftszweige "Kunst, Unterhaltung und Erholung" (+ 5,0 %), "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" (+ 3,8 %) sowie "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" (+ 3,3 %) auf.

 

Der nominale Verdienstzuwachs zwischen dem zweiten Quartal 2014 und dem zweiten Quartal 2015 war bei den geringfügig Beschäftigten mit + 5,0 % verglichen mit den Voll- (+ 3,2 %) und Teilzeitbeschäftigten (+ 3,3 %) überdurchschnittlich hoch. Differenziert nach den sogenannten Leistungsgruppen zeigt sich zudem, dass ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Lohnanstieg von 4,8 % deutlich stärker als andere Beschäftigtengruppen vom Verdienstzuwachs profitierten. Gleiches gilt für Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen in den neuen Ländern (+ 4,6 %) verglichen mit Beschäftigten im früheren Bundesgebiet (+ 3,1 %). Ein überdurchschnittlicher Anstieg des Nominallohnindex bei den geringfügig Beschäftigten, bei den ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bei den Beschäftigten in Ostdeutschland zeigte sich bereits im ersten Quartal 2015. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. In welchem Maße die Einführung des Mindestlohns die Veränderungsraten des Nominal- beziehungsweise Reallohnindex beeinflusst haben, lässt sich nicht quantifizieren.

 

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten ohne Sonderzahlungen lag in Deutschland im zweiten Quartal 2015 bei 3 616 Euro. Vollzeitbeschäftigte in leitender Stellung verdienten monatlich brutto durchschnittlich 6 584 Euro. Bei den angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern belief sich der entsprechende Wert auf 2 489 Euro, bei den ungelernten auf 2084 Euro.

 

Methodische Hinweise:

 

Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste inklusive Sonderzahlungen der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ab. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr. Der Reallohnindex stellt die Veränderung der Verdienste der Preisentwicklung gegenüber. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

Quelle Presseportal Foto by pixabay

 

Reallohnindex in Deutschland gestiegen

3. Quartal 2015: Reallöhne steigen um 2,4 %, Nominallöhne um 2,6 %

Wiesbaden (ots) - Der Reallohnindex in Deutschland ist nach den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung vom dritten Quartal 2014 bis zum dritten Quartal 2015 um durchschnittlich gut 2,4 % gestiegen. Der Nominallohnindex legte nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im gleichen Zeitraum um knapp 2,6 % zu. Diese Zunahme verblieb durch den niedrigen Anstieg des Verbraucherpreisindex von 0,1 % fast vollständig bei den Beschäftigten. Sowohl die regelmäßig gezahlten Verdienstbestandteile als auch die Sonderzahlungen trugen zu dem Lohnanstieg bei.

Wie bereits in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2015 setzte sich auch im dritten Quartal 2015 der hohe nominale Verdienstzuwachs bei Beschäftigten mit eher unterdurchschnittlichen Verdiensten fort. So lag beispielsweise zwischen dem dritten Quartal 2014 und dem dritten Quartal 2015 der Anstieg der monatlichen Bruttoverdienste bei den ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit + 3,9 % deutlich über dem der Beschäftigten insgesamt (+ 2,6 %). In welchem Maße die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 die Veränderungsraten des Nominal- beziehungsweise Reallohnindex beeinflusst haben, lässt sich auf Basis der vorliegenden Daten nicht quantifizieren.

Aufgrund der Entwicklung der ersten drei Quartale 2015 werden für das Jahr 2015 deutliche Reallohnzuwächse erwartet. So legten in den genannten Quartalen die Nominallöhne verglichen mit den ersten drei Quartalen des Jahres 2014 um 2,8 % zu, die Verbraucherbraucherpreise stiegen um 0,2 %.

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten ohne Sonderzahlungen lag in Deutschland im dritten Quartal 2015 bei 3 624 Euro. Diese Angabe entspricht dem arithmetischen Mittel. Knapp zwei Drittel der Vollzeitbeschäftigten verdienen weniger als den gesamtwirtschaftlichen Durchschnittswert. Differenziert nach Beschäftigtengruppen bestehen deutliche Unterschiede in der Höhe der Bruttoverdienste. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Energieversorgung monatlich durchschnittlich 4 867 Euro verdienten, zahlten Arbeitgeber den Beschäftigten im Gastgewerbe 2 178 Euro.

Quelle presseportal  Foto by flickr/Henry Herkula

Schwesig kompromissbereit bei Gesetz zur Lohngerechtigkeit - "Konstruktive Vorschläge" erforderlich

Mehr Lohngerechtigkeit per Gesetz?

Saarbrücken/Berlin (ots) - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat sich kompromissbreit bei ihren umstrittenen Gesetzesplänen für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern gezeigt. "Ich bin zu Gesprächen bereit. Wer mit meinen Plänen nicht einverstanden ist, muss allerdings auch konstruktive Vorschläge machen", sagte Schwesig der "Saarbrücker Zeitung" (Montag-Ausgabe).
"Was nicht geht, ist, dass die Lohnlücke von 22 Prozent zwischen Frauen und Männern weiter ignoriert wird", erklärte Schwesig. Das sei eine der größten Ungerechtigkeiten in Deutschland.
Die Lohnlücke habe viele Ursachen, so die SPD-Politikerin. Dazu zählten Teilzeitjobs, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch die Tatsache, dass typische Frauenberufe etwa im Sozialbereich generell schlechter bezahlt würden.
Neben einem Gesetz zur Lohngerechtigkeit seien daher weitere Bausteine nötig, um die Lohnlücke zu schließen, erläuterte Schwesig. Als Beispiel nannte sie das ebenfalls geplante Pflegeberufsgesetz. Mit dieser Regelung werde es Ausbildungsvergütungen geben, anstatt wie jetzt noch Schulgeld zahlen zu müssen, sagte die Ministerin.

Quelle presseportal  Foto by flickr/Dennis Skley

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