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Cannabis auf Rezept?

Apotheker fordern klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis

Düsseldorf (ots) - Die Apothekerschaft will beim medizinischen Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen: Erstens muss Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Zweitens darf ärztlich verordnetes Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken abgegeben werden. Drittens muss ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese Forderungen beschloss die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages mit großer Mehrheit.

Zu dem Beschluss erläuterte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer: "Die Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Eine gleichbleibende Qualität kann nur bei einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, nicht jedoch bei einem Eigenanbau durch die Patienten gewährleistet werden." Die Abgabe in der Apotheke sei unerlässlich, um die notwendige Beratung zur Anwendung sicherzustellen. Kiefer weiter: "Die Kassen müssen verordnetes Cannabis bezahlen. Es darf nicht von der wirtschaftlichen Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer ärztlich indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht."

Die Apotheker empfehlen dringend, Cannabis nur als Arzneimittel mit exakt dosierten Inhaltsstoffen einzusetzen. Schon heute ist es möglich, dass Apotheken nach ärztlicher Verordnung Rezepturarzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff der Cannabispflanze, herstellen. Allerdings würden diese nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die derzeitige unterschiedliche Praxis der Krankenkassen sei für betroffene Patienten nicht hinnehmbar, so Kiefer.

Quelle presseportal  Foto pixabay/kundenservice

Immer öfter Arzneimittelfälschungen in der Apotheke

Arzneimitteldiebstähle: Behörde warnt vor Fälschungen

Berlin (ots) - Arzneimittelfälschungen in deutschen Apotheken sind selten, doch in den kommenden Wochen ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt. Wie der Branchendienst APOTHEKE ADHOC berichtet, wurden in Italien hochpreisige Arzneimittel aus einer Krankenhausapotheke gestohlen, die über Zwischenhändler auch deutschen Apotheken angeboten werden könnten. Die Aufsichtsbehörden verstärken ihre Kontrollen.

Ende Februar wurden laut Bericht aus einer italienischen Krankenhausapotheke Medikamentendiebstähle in größerem Umfang gemeldet. Die Arzneimittelaufsicht in Rom informierte die Behörden in den anderen EU-Staaten im Rahmen des gemeinsamen Frühwarnsystems über die Probleme.

Mehr als 80 verschiedene Arzneimittel wurden demnach gestohlen, darunter Krebs- und Rheumamedikamente genauso wie Psychopharmaka sowie Mittel gegen Multiple Sklerose, HIV und Diabetes. Insgesamt hat die Liste 86 Einträge. Von einigen Präparaten wurden offenbar nur einzelne Packungen entwendet, von anderen mehr als 50.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Aufsichtsbehörden der Länder informiert, auch Zoll- und Bundeskriminalamt wurden eingeschaltet. Bei den infrage kommenden Zwischenhändlern, den sogenannten Reimporteuren, werden die Bestände überprüft. Die Unternehmen sind zuversichtlich, betroffene Produkte vor der Auslieferung an die Apotheken aus dem Verkehr ziehen zu können.

Bereits vor zwei Jahren sorgten in Italien gestohlene Arzneimittel für Schlagzeilen. Die Medikamente waren über Zwischenhändler in ganz Europa in die deutschen Apotheken gelangt; mehr als 40 Hersteller und Reimporteure waren damals betroffen. Beinahe im Wochentakt mussten die Apotheken ihr Lager auf gefälschte Arzneimittel durchsuchen.

Medikamente, die die legale Lieferkette verlassen haben, sind damit aus Sicht der Behörden per se nicht verkehrsfähig. Echte Manipulationen beispielsweise beim Wirkstoff sind in Deutschland extrem selten.

Quelle: presseportal

Foto: by flickr/Simon Samtleben

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