Log in

Deutschland und die hohen Inzidenzen

Karl Lauterbach und die neuen Hotspot-Regeln

Es gibt neue Kriterien für Hotspot-Regeln. Das Ende der meisten Maßnahmen entspricht den Höchstzahlen. Die FDP ruft zur Zurückhaltung auf, während die Bundesgesundheitsministerin Kriterien vorschlägt.

In der Regierungskoalition gibt es keine Einigkeit darüber, wie die Regelung im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes in der Praxis aussehen soll. Die FDP warnt vor einer überzogenen Anwendung der Regelung, während die Bundesgesundheitsministerin vier Kriterien vorschlagen will.

"Am Montag werde ich die Gesundheitsminister der Länder darüber informieren, nach welchen Kriterien die Länder meiner Meinung nach die Hotspots bestimmen können", sagte er. Kliniken dürfen keine geplanten Eingriffe mehr durchführen, wenn die Notfallversorgung gefährdet ist. Die Hotspot-Regelung sollte angewendet werden, wenn Versorgungsuntergrenzen unterschritten werden oder Patienten verlegt werden müssen. Ich appelliere an die Bundesländer, das jetzt zu tun.

Die FDP will, dass die Staaten vorsichtiger werden

Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, sagte, die Länder sollten den neuen Rechtsrahmen nutzen, ohne ihn auszunutzen. Die Hotspot-Lösung sei an strenge Bedingungen geknüpft und dürfe nicht flächendeckend angewendet werden. Die Bundesregierung habe einen klaren Rechtsrahmen geschaffen und die Regelung dürfe nicht pauschal angewendet werden. "Zur Erinnerung: Die Hotspot-Regelung ist eine Option, die wir für die Länder eingeführt haben, wenn in einzelnen Städten oder Gemeinden eine Überlastung des Gesundheitswesens droht", sagte er. Die Bundesländer seien im Kampf gegen die Pandemie nicht wehrlos, sagte er.

Nach einer Übergangsfrist bis zum 2. April erlaubt das neue Infektionsschutzgesetz nur noch wenige allgemeine Schutzvorschriften, zum Beispiel zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen. Stellt der Landtag für sie eine kritische Situation fest, können die Länder weitergehende Einschränkungen erlassen, zum Beispiel mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregelungen. Bis Ende April soll das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern als "Hotspot" eingestuft werden.

Zwischen den Landesregierungen gibt es noch offene Fragen, ob die Hotspot-Lösung rechtssicher umgesetzt werden kann. Die Regierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben erklärt, dass sie die Fortführung der Maßnahmen begrüßen würden. Eine Gesundheitsministerkonferenz wird heute Nachmittag über die Verordnung beraten.

  • Publiziert in Politik
Diesen RSS-Feed abonnieren

Dortmund

Banner 468 x 60 px