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Alexandros Tallos

Alexandros Tallos

Kommentar: Zur steigenden Armutsgefährdung

Berlin (ots) - In Deutschland wird fehlende berufliche Qualifikation zunehmend zum Armutsrisiko.

Im vergangenen Jahr war fast ein Drittel aller Menschen ohne Berufs- oder Schulabschluss armutsgefährdet. Kein Wunder, mag man meinen: Wer nichts Vernünftiges gelernt hat, verdient später auch weniger Geld. Es stimmt zwar, dass Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung ihre Arbeitskraft auf dem freien Markt billiger verkaufen müssen. Doch es ist nicht das freie Spiel der Kräfte allein, das hier wirkt. Vielmehr hat das Risiko zu verarmen seit 2005 deutlich zugenommen. Dahinter steht die politische Entscheidung, die Hartz-IV-Reform in voller Härte durchzuziehen. Der Zusammenhang zwischen der Reform und dem Ansteigen des Armutsrisikos ist offensichtlich; wurde das Arbeitslosengeld II doch zum 1. Januar 2005 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt ist es für Ungelernte deutlich schwerer geworden, ein armutsfestes Einkommen zu erzielen. Da die Bundesregierung die Mittel für Weiterbildung und Qualifikation im Bereich der Jobcenter in jüngster Zeit massiv zusammengestrichen hat, macht man es den Betroffenen zudem schwer, einen Weg aus der Misere zu finden. Obwohl selbst Bildung nicht immer vor Armut und prekärer Beschäftigung schützt. Die »Generation Praktikum« ist da nur ein Beispiel. Längst werden viele Dozenten nur noch befristet angestellt und rund 600 000 Akademiker arbeiten zu Niedriglöhnen. Hartz IV trifft eben längst auch die Mittelschicht.

 

Quelle: presseportal Foto by flickr.com

Einheitliche verfassungskonforme Regelungen für Sterbehilfe gefordert

Kolping: Sterbehilfe verfassungskonform regeln

Köln (ots) - Das Kolpingwerk Deutschland weist darauf hin, dass der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten feststellt, dass drei der vier vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind. Sie genügen entweder nicht dem verfassungsrechtlich notwendigen Bestimmtheitsgebot oder es mangelt ihnen an der Bundesgesetzgebungskompetenz, weil sie in ihrer Ausgestaltung in landesrechtliche Berufsausübungsregelungen für Ärzte eingreifen. Lediglich der von der Gruppe um die Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe vorgelegte Entwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe wird von Verfassungsrechtlern als verfassungskonform angesehen.

Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, mittels eines neuen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) Anstiftung und Beihilfe zu einem Selbstmord zu verbieten. Gleichzeitig sollen die guten Erfolge der Palliativmedizin und im Hospitzwesen gefördert werden.

Kolping-Bundessekretär Ulrich Vollmer: "Nur mit einer solch klaren und hinreichend bestimmten Regelung kann die Suizidbeihilfe verfassungskonform und zum Schutz des Lebens geregelt werden. Das Kolpingwerk Deutschland unterstützt die Vorschläge der Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, die auch von der Katholischen Kirche in Deutschland Rückhalt erfahren."

Die Bischöfe sehen den Staat in der Pflicht, alle organisierten Formen der Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen, um zu verhindern, dass diese als normale gesellschaftliche Dienstleistung angeboten und wahrgenommen werden. Eine gesetzliche Regelung, die derartige Angebote duldet, würde dazu führen, dass der innere und äußere Druck auf alle Alten, Schwerkranken und Pflegebedürftigen zunimmt, von derartigen Optionen Gebrauch zu machen. Sie fühlten sich nicht mehr von einer selbstverständlichen Solidarität und Hilfe ihrer Mitmenschen getragen, sondern empfänden sich wahrscheinlich noch mehr als Last und als unnütz, wenn sie ihren Platz nicht räumten.

 

Quelle: presseportal  Foto by flickr/Rolf Walter

Verkehrsunfall auf der A31

Auf der A31 Richtung Emden wurde eine Person von LKW erfasst

Bottrop (ots) - Bottrop; Gegen 15:15 Uhr musste die Feuerwehr Bottrop zu einem Verkehrsunfall auf der A31in Fahrtrichtung Emden ausrücken. In Höhe der Anschlussstelle Bottrop-Kirchhellen wurde eine sich auf der Fahrbahn befindliche Person von einem LKW erfasst. Die Person wurde mit schweren Verletzungen vom Rettungsdienst versorgt und im Anschluss mit einem Rettungshubschrauber in eine Unfallklinik geflogen. Der LKW Fahrer blieb bei dem Unfall unverletzt. Für Start und Landung des Hubschraubers musste die A31 in beiden Fahrtrichtungen kurzzeitig gesperrt werden. Für Fassungslosigkeit an der Einsatzstelle sorgte ein Reisebus der auf der Gegenfahrbahn im fließenden Verkehr auf dem Standstreifen anhielt, offensichtlich um seinen Fahrgästen einen Blick auf die Unfallstelle zu ermöglichen. Die Einsatzkräfte konnten mehrere Fahrgäste beobachten, die durch die Scheiben des Busses die Einsatzstelle filmten beziehungsweise fotografierten. Bevor die Polizei den Busfahrer zur Rede stellen konnte entfernte sich dieser von der Einsatzstelle. Die Feuerwehr Bottrop war mit 11 Einsatzkräften und einer Notärztin vor Ort. Gegen 16:15 Uhr war der Einsatz für die Feuerwehr beendet. (Ln)

Quelle: presseportal 

Großer Rauschgiftfund am Essener Großmarkt

Rauschgiftfahnder stellen über 50 Kilogramm (vermutlich Kokain) sicher

Essen (ots) - 45141 E.-Nordviertel Beamte des Essener Rauschgiftkommissariats stellten heute (27. August) am Großmarkt an der Lützowstraße über 50 Kilogramm einer Substanz - vermutlich Kokain - sicher. Gegen Mittag wurden sie von Mitarbeitern des Großmarktes alarmiert, die in Bananenkisten neben dem Obst auch viele verdächtige Pakete gefunden hatten. Zahlreiche Paletten und mehrere tausend Kisten wurden mit Hilfe von Kriminalbeamten und Beamten der Essener Einsatzhundertschaft durchsucht. Ein vorläufiger Schnelltest bestätigte den Verdacht, dass die Pakete vermutlich mit Kokain gefüllt sind. Woher die Kisten stammen und welchen Weg sie nehmen sollten, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen./ Hag

 

Quelle: presseportal 

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