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Delfine in Not im Duisburger Zoo

Zoo Duisburg: Oberverwaltungsgericht lässt Berufung von Tierschützern gegen Urteil wegen Delfinhaltung zu

Hagen (ots) - Mit Beschluss vom 10. März 2016 hat das Oberverwaltungsgericht Münster einem Berufungsantrag des Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) in dem Rechtsstreit wegen der Delfinhaltung des Zoo Duisburg stattgegeben (AZ: 15 A 2350/14). Der Zoo Duisburg hatte beantragt, den Berufungsantrag abzulehnen. Bereits in erster Instanz war der Zoo Duisburg vom Verwaltungsgericht Düsseldorf (AZ: 26 K 8374/12) im Oktober 2014 verurteilt worden, der Klägerin (WDSF) wegen der umstrittenen Delfinhaltung "Einsicht in die tiermedizinischen Tagesberichte mit Blutuntersuchungsergebnissen, in die Revierberichte mit Vorkommnissen und in die Futterberichte zu gewähren." Abgelehnt hatte das Verwaltungsgericht die Auskunftspflicht des Zoos über verstorbene Delfine.

Von insgesamt 28 Nachzuchten hätten bisher lediglich acht Delfinbabys überlebt, schreibt das WDSF auf seiner Internetseite und beruft sich dabei auch auf eine Aussage des Nürnberger Tiergartendirektors Dag Encke anlässlich einer Bundestagsanhörung im Jahr 2013. Zuletzt starb in Duisburg ein Delfinkalb nach 13 Tagen Anfang dieses Jahres. Im Sommer 2015 überlebte eine Delfinnachzucht nur eine Woche. Insgesamt seien nach Angabe des WDSF seit dem Jahr 2000 neun Große Tümmler im Duisburger Delfinarium gestorben. Der Zoo führe auf seiner Internetseite lediglich die Todesfälle bis 1999 auf. Die meisten Todesfälle seien offensichtlich aufgrund von Krankheiten zu verzeichnen, sagt WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller.

Der Duisburger Zoodirektor Achim Winkler hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass die Todesrate im Freiland mit rund 50 Prozent noch höher als in Gefangenschaftshaltung sei. Ortmüller widerspricht dem Zoochef: "Ich weiß nicht wie Winkler rechnet, aber nach 20 verstorbenen von 28 ursprünglichen Nachzuchten macht das bei mir eine Quote von rund 75 Prozent."

Das WDSF war in die Berufung gegangen, weil gerade die Todesursachen der verstorbenen Tiere Aufschluss darüber geben könnten, dass eine Delfinhaltung unzulässig sei. Ortmüller: "Die Öffentlichkeit hat einen Auskunftsanspruch darauf, was offenbar bisher vom Zoo totgeschwiegen wird. Obwohl Winkler bei dem Gerichtsverfahren in erster Instanz dem Richter versichert hatte, dass alle vom WDSF geforderten Angaben zweieinhalb Wochen vor der Hauptverhandlung auf der Internetseite des Zoos veröffentlicht worden seien, lässt sich unschwer erkennen, dass der Internetauftritt zu den erforderlichen Angaben völlig lückenhaft ist.

Mit der anstehende Hauptverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster sei wohl noch in diesem Jahr zu rechnen und es sähe für die Forderung des WDSF auf vollständige Einsichtnahme in die Unterlagen des Delfinariums gut aus, meint Ortmüller.

Quelle: presseportal
Foto: flickr/Niklas Morberg

Freispruch im Porsche-Prozess

Wiedeking wurde im Prozess rehabilitiert

Stuttgart (ots) - Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking muss nicht in den Knast - er wurde vielmehr auf ganzer Linie rehabilitiert. Für die Staatsanwaltschaft, die sowohl Wiedeking als auch seinen einstigen Finanzchef Holger Härter ins Gefängnis schicken wollte, ein herber Schlag. Doch nicht einmal ein später Freispruch kann Angeklagte dafür entschädigen, dass sie jahrelang zu Unrecht mit einem Makel leben mussten. Ein derart langes Verfahren wirkt auch ohne Verurteilung wie eine Strafe. Doch auch in der Staatsanwaltschaft arbeiten Menschen. Bei manch einem bricht sich allerdings wohl auch der Ehrgeiz Bahn, einen prominenten Angeklagten zur Strecke zu bringen. Bei einem Strafverfahren geht es aber um die Wahrheit. Diese ist im Wiedeking-Prozess vom Gericht hoffentlich gefunden worden, auch wenn der Jagdeifer der Staatsanwälte dazu wenig beigetragen hat.

Quelle: presseportal

Foto by flickr/Alex Schmitt

Urteil im Grabscherprozess in Dortmund

Der Staatsanwalt lässt keine Unklarheiten zu und spricht Wahrheiten offen an

Bereits im Januar 2016 ist am Dortmunder Hauptbahnhof eine Frau, die stark unterzuckert war, von einem irakischen Asylbewerber ganz offen sexuell attakiert worden. Dabei fasste der Angeklagte der Frau an den Busen und zwischen die Beine und erhielt nun die eindeutige Rechnung für sein Vergehen. Der 28-jährige Iraker wurde mit zehn Monate auf Bewährung und 90 Sozialstunden vom Gericht bestraft, nachdem der Staatsanwalt ihm offen sagte: "Sie bedienen alle Vorurteile für Stammtischparolen. Sie haben unsere Gastfreundschaft aufs übelste missbraucht. Wer in Deutschland fremde Frauen anfasst, der bekommt hier einen auf den Sack und wird bestraft".
Aber nicht nur der Staatsanwalt, sondern auch die Richterin fand klare Worte: "Wir sind entsetzt, dass hier das Gastrecht so missbraucht wurde." Möglicherweise tragen Urteile in dieser klaren Form dazu bei, dass sich die Menschen mit Gastrecht in Zukunft auch wie Gäste benehmen.

Urteil zu Datentransfer in die USA

Noch heute wird das EuGH ein Urteil fällen zur Übermittlung von Internet Daten in die USA

Das bisher als "sicher" geltende Land - der sogenannte "sichere Hafen" - das sind die Amerikaner heute sicher nicht mehr. Spätestens nach der Snowden Affäre ist klar, dass US-Firmen wie Facebook, Google, Amazon und Co Ihre Daten mit der NSA teilen und so Millionen an Nutzer Daten von den Amerikanern ausspioniert werden. Das bisher als sicher zu bezeichnen ist mit reinem Menschenverstand sowieso kaum nachzuvollziehen. Höchstens die politische Contenance gebot es bisher den europäischen Politikern darum keinen weiteren Aufstand zu machen und politisch korrekt den Mund zu halten. Das heißt aber nicht, dass der Durchschnittsbürger das ebenfalls stillschweigend hinnehmen muss und das tun auch viele nicht.

Mit einem dieser "Mundaufmacher", dem österreichischen Facebook-Kritiker Max Schrem darf sich nun das EuGH befassen und ganz Europa schaut gebannt hin, denn heute wird das Urteil darüber gefällt, ob die amerikanischen Firmen, die hier in Europa aktiv sind, Ihre Daten zukünftig noch in Amerika speichern dürfen und damit der amerikanischen Spionage erst Tür und Tor öffnen. Sollte ein Urteil zu Gunsten von Kritiker Max Schrem fallen, hätte das massive Auswirkungen auf diese Firmen und noch darüber hinaus auch auf die Europäische Politik. Denn diese war gerade dabei, ein Abkommen mit den USA vorzubereiten, das diesem möglichen Urteil völlig entgegen läuft. Sollte es also zu einem entsprechenden Urteil kommen, werden diese Verhandlungen konsequenterweise auf Eis gelegt werden müssen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht hier ein konsequentes Urteil sprechen wird, zumal selbst die Gutachter in diesem Prozess die Fakten nicht einfach "übersehen" können und sich deshalb bereits für ein Urteil im Sinne der Klage ausgesprochen haben.

Foto by commons.wikimedia/Dr. Datenschutz

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