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Cannabis auf Rezept?

Apotheker fordern klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis

Düsseldorf (ots) - Die Apothekerschaft will beim medizinischen Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen: Erstens muss Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Zweitens darf ärztlich verordnetes Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken abgegeben werden. Drittens muss ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese Forderungen beschloss die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages mit großer Mehrheit.

Zu dem Beschluss erläuterte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer: "Die Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Eine gleichbleibende Qualität kann nur bei einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, nicht jedoch bei einem Eigenanbau durch die Patienten gewährleistet werden." Die Abgabe in der Apotheke sei unerlässlich, um die notwendige Beratung zur Anwendung sicherzustellen. Kiefer weiter: "Die Kassen müssen verordnetes Cannabis bezahlen. Es darf nicht von der wirtschaftlichen Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer ärztlich indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht."

Die Apotheker empfehlen dringend, Cannabis nur als Arzneimittel mit exakt dosierten Inhaltsstoffen einzusetzen. Schon heute ist es möglich, dass Apotheken nach ärztlicher Verordnung Rezepturarzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff der Cannabispflanze, herstellen. Allerdings würden diese nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die derzeitige unterschiedliche Praxis der Krankenkassen sei für betroffene Patienten nicht hinnehmbar, so Kiefer.

Quelle presseportal  Foto pixabay/kundenservice

Ein deutliches Nein zu Cannabis Verkauf

BERLINER MORGENPOST: Kommentar von Gilbert Schomaker zur Nein des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Einrichtung von vier Cannabis-Verkaufsstellen: Ein deutliches Nein

Berlin (ots) - Deutlicher hätte das Nein zur Freigabe von Cannabis nicht ausfallen können. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte hat den Antrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg auf legale Verkaufsstellen für Haschisch und Marihuana abgelehnt. Der Grund ist eindeutig: Die Abgabe von Cannabisprodukten zu Genusszwecken ist mit dem Betäubungsmittelgesetz nicht vereinbar. Nur aus medizinischen Gründen, wenn ein Patient unter starken, anders nicht zu lindernden Schmerzen leidet, kann eine Cannabistherapie angewendet werden. Das, was das grün-regierte Bezirksamt vorhatte, ist schlichtweg nicht erlaubt. Das Bundesamt handelt nur nach Recht und Gesetz. Etwas anderes ist auch gar nicht möglich. "Sollte sich die Akzeptanz gesetzlicher Verbotsregeln im Verlauf einer gesellschaftlichen Entwicklung tatsächlich verändert haben, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, dieser etwaigen Änderungen durch gesetzliche Neuregelungen Rechnung zu tragen", schreibt das Bundesamt. Und genau darum geht es. Das, was die Kreuzberger Bezirkspolitiker wollten, ist wieder einmal die Welt zu verändern. Weil man es vermeintlich besser weiß, will man sich über Gesetze hinwegsetzen. Das ist nicht das erste Mal. So scheiterte das Bezirksamt grandios, als es mit der von Flüchtlingen besetzen Gerhart-Hauptmann-Schule die Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik, wenn nicht gar Europas verändern wollte. Am Montag erlitt das Bezirksamt in diesem Fall erneut eine juristische Schlappe. Die Schule darf weiter nicht geräumt werden. Zurück zu den Drogen: Wer den Verkauf legalisieren will, benötigt dafür eine gesellschaftliche Mehrheit. Die gibt es aber nicht. Denn nicht von ungefähr warnen Drogenexperten davor, dass die Gefahr, die von Cannabis ausgeht, unterschätzt wird. Das Problem ist, dass der Konsum jetzt schon bei vielen Jugendlichen viel zu hoch ist. Bisher konnte niemand plausibel erklären, wieso der legale Handel eben einen solchen übermäßigen Konsum stoppen würde. Es wäre gut, wenn Bezirkspolitiker sich auf Bezirks- und nicht auf Weltpolitik konzentrieren würden.

Quelle presseportal  Foto by commons/wikimedia/Own work

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