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Bundesfinanzminister möchte Rechtsanspruch für ältere Personen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz fordert in einer Rede einen Rechtsanspruch für eine zweite Berufsausbildung bei älteren Personen.

Im Grunde hat er damit ja gar nicht so unrecht. Grundsätzlich gilt, dass die Welt sich immer schneller dreht. Berufe, die vor 20 Jahren noch gefragt waren, werden möglicherweise heute nicht mehr gebraucht. Dementsprechend gibt es ja bereits lange die Forderung nach einem lebenslangen Lernen.

Es ist doch nichts Neues, dass Weiterbildungen und Umschulungen in Betrieben zum Teil gefördert und finanziert werden. Die Frage bleibt, ob das ein Rechtsanspruch für die Betroffenen sein kann und sollte. Grundsätzlich scheint es allerdings eine gute Idee zu sein, um den Anspruch auf das lebenslange Lernen rechtssicher und rechtsverbindlich zu machen.

Allerdings scheint es unwahrscheinlich, dass Olaf Scholz mit diesem Vorstoß tatsächlich vor dem Bundestag Gehör findet. Vielmehr könnte hier politisches Kalkül eine Rolle spielen. In diesem Sinne denken wir, dass es eine gute Idee ist, deren Realisierung allerdings höchst unwahrscheinlich ist.

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