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Frankreich und Deutschland räumen auf im Rotlichtmilieu

Härtere Strafen für Freier bei Zwangsprostitution

Nachdem in der Vergangenheit bereits viele Versuche, die Zwangsprostitution besser zu bekämpfen, nicht so funktioniert haben, wie sich das die Politiker vorgestellt haben, wurden nun als nächste Maßnahmen in Frankreich und Deutschland die Strafen für Freier deutlich erhöht. Wie allerdings ein Freier unterscheiden soll, ob er sich auf einen strafbaren Liebesakt einlässt, oder alles im grünen Bereich ist, statt im roten, lässt das Gesetz offen.
Zu dem Gesetz sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), dass Frauen und Kinder in der Zukunft besser vor
Zwangsprostitution geschützt werden müssen. Deshalb sind für diese Straftat in Zukunft Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Den Zuhältern dieser Frauen drohen in Zukunft sogar bis zu zehn Jahren Haft.

Foto by flickr/Martin Abegglen

  • Publiziert in Politik

Winkelmeier-Becker: Menschenhandel weiter bekämpfen

Berlin (ots) - Schutz vor Zwangsprostitution und Zwangsarbeit verbessern

Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch die Gesetzesänderungen zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels beschließen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Die Menschenhandelstatbestände werden objektiver und damit praktikabler ausgestaltet; das wird es in der Praxis einfacher machen, die Täter tatsächlich zur Verantwortung zu ziehen. Auch Freier machen sich in Zukunft strafbar, wenn sie wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen. Freier müssen in Zukunft wissen, dass das Recht von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung uneingeschränkt gilt, auch wenn sie für sexuelle Handlungen bezahlt haben. Für den Fall, dass der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, ist allerdings eine Regelung zur Straffreiheit vorgesehen; denn in diesen Fällen ist die Hilfe für die Opfer wichtiger als die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.

Uns geht es um die konsequente Bekämpfung von Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Die Opfer, die häufig durch Gewalt, Täuschung oder Drohung zu Prostitution oder Zwangsarbeit kommen, müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Es darf nicht sein, dass vor allem Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem "Geschäftsmodell" den Boden zu entziehen.

Die große Koalition möchte das Verfahren für diese Reform zügig abschließen und noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist allerdings nicht alles getan, was aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion möglich und nötig gewesen wäre: Leider hat es das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz versäumt, mit dem Gesetzentwurf auch die wichtigen Tatbestände der Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten zu reformieren. Hier war eine zügige Reform mit der SPD bisher leider nicht möglich."

Quelle presseportal
Foto by flickr/Mahmoud

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