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Angela Merkel positioniert sich

Heiko Maas droht Ungemach und Generalbundesanwalt Harald Range könnte der vorzeitige Ruhestand winken. Eine Affäre zieht ihre Bahnen

 

Düsseldorf (ots) - Die Affäre um den angeblichen Landesverrat dürfte für drei der Akteure unangenehme Folgen haben. Generalbundesanwalt Harald Range wird den Weg in den Ruhestand wohl vor der vereinbarten Zeit antreten - die öffentliche Parteinahme von Bundeskanzlerin Merkel (CDU) für ihren Justizminister Heiko Maas (SPD) und die gleichzeitige Distanzierung von Range sind da eindeutig. Auch für den Präsidenten des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, dürfte die Luft dünner werden. Er hat die "Netzpolitik"-Veröffentlichungen wider besseres Wissen zum Geheimnis erklärt. Dass es Maaßen um die Arbeitsfähigkeit seiner Behörde ging, mag Gutgläubigen als hehre Absicht durchgehen. Mit der Suche nach einer undichten Stelle in seinem Haus wäre er sicherlich besser gefahren. Stattdessen feuert er eine Breitseite auf die Pressefreiheit. Mit dem Ergebnis, dass die "Netzpolitik"-Blogger bisher 50 000 Euro an Spenden erhalten haben und auf der anderen Seiten die Rufe nach einer überfälligen Reform des Verfassungsschutzes lauter werden. Maaßen hat sich und dem Amt einen Bärendienst erwiesen. Für Mitleid gibt es freilich wenig Anlass. Justizminister Heiko Maas (SPD) könnte der bestellte Einschüchterungsversuch auch noch auf die Füße fallen. Nicht weil die Grünen jetzt das Parlamentarische Kontrollgremium einschalten wollen, um die "Pressefreiheitsattacke von Verfassungsschutz und ministeriellen Mitwissern aufzuklären". Das ist kaum mehr als Christian Ströbeles Klappern, das zum politischen Handwerk gehört. Ungemach droht Maas eher durch die auffällige Unterstützung Merkels. Die Kanzlerin braucht den SPD-Mann, um nach der Sommerpause das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag zu bekommen. Ein Minister, der durch die "Netzpolitik"-Affäre ins Gerede kommt, passt da nicht. Maas, einst Gegner der anlasslosen Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten, hat eine Rolle rückwärts hingelegt und auch seine Partei auf Linie gebracht. Der jüngste Eiertanz in Sachen Landesverrat könnte manchen Sozialdemokraten zum Grübeln bringen. Gesetze, um die Freiheit zu gängeln, braucht niemand. Das war der SPD früher mal bekannt.

 

Quelle: presseportal/Westdeutsche Zeitung - Foto: flickr / blu-news.org

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Justizminister will flexible Obergrenze für Bußgelder im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität

Sanktionen sollen "auch für große Unternehmen spürbar" werden

Berlin (ots) - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität Banken und Unternehmen stärker in Haftung nehmen. "Es muss höhere und wirksame Sanktionen geben", sagte Maas dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel (Sonntagausgabe). Dazu plant der Minister die bislang starre Obergrenze für Bußgelder von zehn Millionen Euro aufzuheben. "Wir brauchen flexible Obergrenzen", erklärte er. Die Höhe des Bußgeldes solle sich künftig an Umsatz oder Gewinn des Unternehmens orientieren, damit Sanktionen "auch für große Unternehmen spürbar" werden. "Ich werde dazu noch in diesem Jahr einen konkreten Vorschlag auf den Weg bringen", kündigte der Minister an.

Quelle presseportal
Foto by flickr/SPD Saar

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SWR - Wenn Justiz am Ende ist

SWR Fernsehen BETRIFFT, "In der Gutachterfalle - Wenn die Justiz am Ende ist", am Mittwoch (09.12.15) um 20:15 Uhr.

Baden-Baden (ots) - Mittwoch, 9. Dezember, 20.15 Uhr im SWR Fernsehen

Querulatorische Persönlichkeitsstörung - zu diesem Schluss kam ein Gutachter bei Ilona H. nachdem sie ihre Nachbarin angeblich mit einem Einkaufswagen verletzt haben soll. Weitere gefährlichere Straftaten seien zu erwarten. Eine anmaßende, schwer zu belegende Behauptung, so scheint es. Aber wenn ein Gutachter so etwas schreibt, bleibt das nicht ohne Folgen. Mit den Konsequenzen von Gutachten beschäftigt sich "betrifft" am Mittwoch, 9. Dezember, um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen.

Der Richter entscheidet bei Ilona H., dass sie in eine forensische Klinik muss. Die Gesellschaft müsse vor ihr geschützt werden. Ganze sieben Jahre wird sie weggesperrt. Ähnlich ergeht es Michael P., der bis heute einsitzt. Seine Straftat: ein Faustschlag in das Gesicht des Sohnes seines Vermieters. Michaels Schwester kämpft verzweifelt um seine Entlassung.

Es gibt offenbar eine ganze Reihe von Gutachtern, die Menschen ohne lange zu zögern als "schuldunfähig" oder "vermindert schuldfähig" einstufen, auch bei Bagatelldelikten. Wohl wissend, dass das häufig viele Jahre im Maßregelvollzug bedeuten kann. Da viele Richter psychiatrische Gutachten nicht oder nur selten kritisch hinterfragen, machen sie die Gutachter zu den eigentlichen Richtern. Das ist vor allem deshalb bedenklich, weil Fehlgutachten nicht die Ausnahme, sondern fast die Regel sind, wie eine Studie der Ruhr-Universität Bochum vermuten lässt: Die Gefährlichkeit von entlassenen Straftätern wurde in 85 Prozent der untersuchten Fälle falsch eingeschätzt.

Diese Erfahrung musste auch Nico machen. Er war nach Fehltritten in der Jugend insgesamt 14 Jahre in der Forensik. Nun will er Schadensersatz und Schmerzensgeld. Seine Anwältin macht ihm allerdings wenig Hoffnung: "Gutachter werden nicht zur Rechenschaft gezogen", sagt sie. Vor den Folgen eines vermeintlichen Fehlgutachtens floh Eberhard H. ins Ausland. Der zuständige Psychiatrieprofessor hat Eberhard H. nie persönlich gesprochen, diagnostizierte aber aufgrund von Schilderungen eine "gefährliche Manie".

Warum haben Gutachter eine solche Macht? Wer kontrolliert die Gutachter und die Vergabe von Gutachteraufträgen? Wie wird die Qualität von Gutachten überprüft? Fragen, die sich nicht erst seit dem spektakulären Fehlgutachten von Gustl Mollath stellen. Eine Reform soll die Macht und Willkür der Gutachter einschränken und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Sie liegt dem Justizministerium vor und wird kontrovers diskutiert. Fehlt die Bereitschaft, wirklich etwas zu ändern?

Quelle presseportal  Foto by obs/SWR - Südwestrundfunk/Thomas Diehl

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