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Nicht zu euphorisch - NPD-Verbot noch lange nicht sicher

Leitartikel von Matthias Benkenstein zur Annahme des NPD-Verbotsantrags am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Weimar (ots) - Etappensieg für die Bundesländer: Das angestrebte Verbot der NPD hat zwei Jahre nach dem Antrag eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht eröffnete das Hauptverfahren und kündigte eine mündliche Verhandlung an. Der neue Verfahrensschritt bedeutet jedoch nicht, dass das Verbot schon in trockenen Tüchern wäre. Die Richter haben nach wie vor großen Klärungsbedarf, und die NPD wird Anfang März alles andere als unvorbereitet auftreten. Zudem ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beim Verbot von Splitterparteien wie der NPD eher zurückhaltend. Und: Über all dem schwebt die Gefahr einer neuerlichen Blamage, sollte man vor dem Bundesverfassungsgericht abermals scheitern. Die rechtsextreme Partei würde unverhältnismäßig aufgewertet.

Ja, es gibt gute Gründe für ein Verbot. Es ist denkbar - aber erst, wenn alle anderen politischen und zivilgesellschaftlichen Mittel der Bekämpfung ausgeschöpft sind. Und das sind sie nicht. Für Innenminister Poppenhäger ist die Nachricht aus Karlsruhe ein wichtiges Zeichen, "um rechtsextremistischen Umtrieben entgegenzuwirken". Damit macht er es sich allerdings zu einfach. Die Aufmärsche vor den Heimen hörten ja nicht von heute auf morgen auf - genauso wenig wie die Beleidigungen und Angriffe auf Migranten, die im Übrigen nicht nur von der NPD ausgehen.
Die Politik sollte lieber mehr Geld in Präventions-, Aufklärungs- und Aussteigerprogramme stecken. Polizei und Staatsanwaltschaften müssen gestärkt werden, um die zündelnden Verbrecher ihrer verdienten Strafe zuzuführen. Wenn mehr als 200 Flüchtlingsheime pro Jahr angegriffen werden, doch kaum jemand gefasst wird, ist das für den Rechtsstaat nur peinlich

Quelle presseportal  Foto by flickr/Mike Herbst

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