Log in

Folgen der Loveparade Katastrophe

Eine Farce - Die Loveparade-Katastrophe und die Justiz

Cottbus (ots) - Dem Duisburger Landgericht ist kein Vorwurf zu machen. Es muss sich juristisch auf das stützen, was ihm von der zuständigen Staatsanwaltschaft als zentrales Beweismittel für eine Anklageerhebung vorgelegt wird. Und das war ein Gutachten, das nach Auskunft des Gerichtes absolut unzulänglich und unzureichend gewesen ist. Aus diesem Grund wird es zu keinem öffentlichen Prozess wegen des Loveparade-Desasters kommen. Angesichts der Dimension und der Umstände der Katastrophe, die 2010 keinen unberührt gelassen hat, ist dies für die Ankläger beschämend und eine herbe Enttäuschung für die Angehörigen der 21 Todesopfer sowie für die Überlebenden. Ihr Groll ist mehr als verständlich. Denn zur Erinnerung: Damals waren Tausende junge Menschen nach Duisburg gefahren, um Spaß zu haben, um zu tanzen, zu feiern, Party zu machen. Keiner dieser Jugendlichen hat sich vorsätzlich in Gefahr gebracht. Sie alle wurden ahnungslose Opfer von Fehlplanung und Dilettantismus. Also von konkreten Handlungen konkreter Menschen. Nach der Katastrophe stahlen sich dann aber alle Zuständigen irgendwie aus der Verantwortung. Der Veranstalter, die Behörden vor Ort, allen voran der damalige Duisburger Oberbürgermeister. Von Schuld wollte keiner reden, von gemachten Fehlern nur bedingt. Jeder hat mit dem Finger auf den anderen gezeigt. Persönliche Konsequenzen? Fehlanzeige. Bis heute. Deswegen hatten die Angehörigen ihre letzte Hoffnung in einen Prozess gesetzt. Diese Hoffnung hat sich gestern zerschlagen. Jetzt ist ein wie auch immer gearteter Abschluss mit den schlimmen Ereignissen, wenn er denn überhaupt möglich sein sollte, für sie wieder in ganz weite Ferne gerückt. Mehr noch: Die Schande von Duisburg setzt sich auch sechs Jahre nach dem Drama fort. Als Farce der Justiz.

Die Rheinische Post schreibt dazu: Kommentar: Loveparade - Versagen der Staatsanwaltschaft

Düsseldorf (ots) - Kaum war bekannt, dass der Strafprozess zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe nicht zustande kommt, begannen auch schon die Schuldzuweisungen. Im Zentrum der Kritik: vor allem das Landgericht Duisburg, weil es die Anklageschrift zurückgewiesen hat. Doch damit tut man der zuständigen fünften Strafkammer unrecht. Sie hat geprüft und entschieden, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Wenn man den Richtern einen Vorwurf machen will, dann den, dass sie die Anklageschrift schon früher hätten ablehnen müssen und nicht erst nach zwei Jahren. Stattdessen haben sie bis zuletzt versucht, das stümperhaft zusammengestellte Gutachten, auf dem die Anklage vor allem basiert, irgendwie zu retten. Das ursächliche Versagen liegt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg, die von Beginn an mit der Größe des Falls überfordert gewesen ist. Fast vier Jahre benötigte die Behörde, um überhaupt eine Anklageschrift zu formulieren. Und in dieser Zeit bekam sie als zentrales Beweismittel nicht viel mehr zustande als eine etwa 20-seitige Expertise eines britischen Panikforschers, die nur so vor Fehlern strotzt. Ein unentschuldbarer Fehler, unter dem jetzt die Betroffenen zu leiden haben.

Quelle presseportal
foto by flickr/Claudia Jaime

Letzte Änderung amDienstag, 05 April 2016 21:53

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Dortmund

Banner 468 x 60 px