Log in

Delfine in Not im Duisburger Zoo

Zoo Duisburg: Oberverwaltungsgericht lässt Berufung von Tierschützern gegen Urteil wegen Delfinhaltung zu

Hagen (ots) - Mit Beschluss vom 10. März 2016 hat das Oberverwaltungsgericht Münster einem Berufungsantrag des Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) in dem Rechtsstreit wegen der Delfinhaltung des Zoo Duisburg stattgegeben (AZ: 15 A 2350/14). Der Zoo Duisburg hatte beantragt, den Berufungsantrag abzulehnen. Bereits in erster Instanz war der Zoo Duisburg vom Verwaltungsgericht Düsseldorf (AZ: 26 K 8374/12) im Oktober 2014 verurteilt worden, der Klägerin (WDSF) wegen der umstrittenen Delfinhaltung "Einsicht in die tiermedizinischen Tagesberichte mit Blutuntersuchungsergebnissen, in die Revierberichte mit Vorkommnissen und in die Futterberichte zu gewähren." Abgelehnt hatte das Verwaltungsgericht die Auskunftspflicht des Zoos über verstorbene Delfine.

Von insgesamt 28 Nachzuchten hätten bisher lediglich acht Delfinbabys überlebt, schreibt das WDSF auf seiner Internetseite und beruft sich dabei auch auf eine Aussage des Nürnberger Tiergartendirektors Dag Encke anlässlich einer Bundestagsanhörung im Jahr 2013. Zuletzt starb in Duisburg ein Delfinkalb nach 13 Tagen Anfang dieses Jahres. Im Sommer 2015 überlebte eine Delfinnachzucht nur eine Woche. Insgesamt seien nach Angabe des WDSF seit dem Jahr 2000 neun Große Tümmler im Duisburger Delfinarium gestorben. Der Zoo führe auf seiner Internetseite lediglich die Todesfälle bis 1999 auf. Die meisten Todesfälle seien offensichtlich aufgrund von Krankheiten zu verzeichnen, sagt WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller.

Der Duisburger Zoodirektor Achim Winkler hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass die Todesrate im Freiland mit rund 50 Prozent noch höher als in Gefangenschaftshaltung sei. Ortmüller widerspricht dem Zoochef: "Ich weiß nicht wie Winkler rechnet, aber nach 20 verstorbenen von 28 ursprünglichen Nachzuchten macht das bei mir eine Quote von rund 75 Prozent."

Das WDSF war in die Berufung gegangen, weil gerade die Todesursachen der verstorbenen Tiere Aufschluss darüber geben könnten, dass eine Delfinhaltung unzulässig sei. Ortmüller: "Die Öffentlichkeit hat einen Auskunftsanspruch darauf, was offenbar bisher vom Zoo totgeschwiegen wird. Obwohl Winkler bei dem Gerichtsverfahren in erster Instanz dem Richter versichert hatte, dass alle vom WDSF geforderten Angaben zweieinhalb Wochen vor der Hauptverhandlung auf der Internetseite des Zoos veröffentlicht worden seien, lässt sich unschwer erkennen, dass der Internetauftritt zu den erforderlichen Angaben völlig lückenhaft ist.

Mit der anstehende Hauptverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster sei wohl noch in diesem Jahr zu rechnen und es sähe für die Forderung des WDSF auf vollständige Einsichtnahme in die Unterlagen des Delfinariums gut aus, meint Ortmüller.

Quelle: presseportal
Foto: flickr/Niklas Morberg

Folgen der Loveparade Katastrophe

Eine Farce - Die Loveparade-Katastrophe und die Justiz

Cottbus (ots) - Dem Duisburger Landgericht ist kein Vorwurf zu machen. Es muss sich juristisch auf das stützen, was ihm von der zuständigen Staatsanwaltschaft als zentrales Beweismittel für eine Anklageerhebung vorgelegt wird. Und das war ein Gutachten, das nach Auskunft des Gerichtes absolut unzulänglich und unzureichend gewesen ist. Aus diesem Grund wird es zu keinem öffentlichen Prozess wegen des Loveparade-Desasters kommen. Angesichts der Dimension und der Umstände der Katastrophe, die 2010 keinen unberührt gelassen hat, ist dies für die Ankläger beschämend und eine herbe Enttäuschung für die Angehörigen der 21 Todesopfer sowie für die Überlebenden. Ihr Groll ist mehr als verständlich. Denn zur Erinnerung: Damals waren Tausende junge Menschen nach Duisburg gefahren, um Spaß zu haben, um zu tanzen, zu feiern, Party zu machen. Keiner dieser Jugendlichen hat sich vorsätzlich in Gefahr gebracht. Sie alle wurden ahnungslose Opfer von Fehlplanung und Dilettantismus. Also von konkreten Handlungen konkreter Menschen. Nach der Katastrophe stahlen sich dann aber alle Zuständigen irgendwie aus der Verantwortung. Der Veranstalter, die Behörden vor Ort, allen voran der damalige Duisburger Oberbürgermeister. Von Schuld wollte keiner reden, von gemachten Fehlern nur bedingt. Jeder hat mit dem Finger auf den anderen gezeigt. Persönliche Konsequenzen? Fehlanzeige. Bis heute. Deswegen hatten die Angehörigen ihre letzte Hoffnung in einen Prozess gesetzt. Diese Hoffnung hat sich gestern zerschlagen. Jetzt ist ein wie auch immer gearteter Abschluss mit den schlimmen Ereignissen, wenn er denn überhaupt möglich sein sollte, für sie wieder in ganz weite Ferne gerückt. Mehr noch: Die Schande von Duisburg setzt sich auch sechs Jahre nach dem Drama fort. Als Farce der Justiz.

Die Rheinische Post schreibt dazu: Kommentar: Loveparade - Versagen der Staatsanwaltschaft

Düsseldorf (ots) - Kaum war bekannt, dass der Strafprozess zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe nicht zustande kommt, begannen auch schon die Schuldzuweisungen. Im Zentrum der Kritik: vor allem das Landgericht Duisburg, weil es die Anklageschrift zurückgewiesen hat. Doch damit tut man der zuständigen fünften Strafkammer unrecht. Sie hat geprüft und entschieden, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Wenn man den Richtern einen Vorwurf machen will, dann den, dass sie die Anklageschrift schon früher hätten ablehnen müssen und nicht erst nach zwei Jahren. Stattdessen haben sie bis zuletzt versucht, das stümperhaft zusammengestellte Gutachten, auf dem die Anklage vor allem basiert, irgendwie zu retten. Das ursächliche Versagen liegt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg, die von Beginn an mit der Größe des Falls überfordert gewesen ist. Fast vier Jahre benötigte die Behörde, um überhaupt eine Anklageschrift zu formulieren. Und in dieser Zeit bekam sie als zentrales Beweismittel nicht viel mehr zustande als eine etwa 20-seitige Expertise eines britischen Panikforschers, die nur so vor Fehlern strotzt. Ein unentschuldbarer Fehler, unter dem jetzt die Betroffenen zu leiden haben.

Quelle presseportal
foto by flickr/Claudia Jaime

  • Publiziert in Politik

Freispruch im Porsche-Prozess

Wiedeking wurde im Prozess rehabilitiert

Stuttgart (ots) - Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking muss nicht in den Knast - er wurde vielmehr auf ganzer Linie rehabilitiert. Für die Staatsanwaltschaft, die sowohl Wiedeking als auch seinen einstigen Finanzchef Holger Härter ins Gefängnis schicken wollte, ein herber Schlag. Doch nicht einmal ein später Freispruch kann Angeklagte dafür entschädigen, dass sie jahrelang zu Unrecht mit einem Makel leben mussten. Ein derart langes Verfahren wirkt auch ohne Verurteilung wie eine Strafe. Doch auch in der Staatsanwaltschaft arbeiten Menschen. Bei manch einem bricht sich allerdings wohl auch der Ehrgeiz Bahn, einen prominenten Angeklagten zur Strecke zu bringen. Bei einem Strafverfahren geht es aber um die Wahrheit. Diese ist im Wiedeking-Prozess vom Gericht hoffentlich gefunden worden, auch wenn der Jagdeifer der Staatsanwälte dazu wenig beigetragen hat.

Quelle: presseportal

Foto by flickr/Alex Schmitt

Ganz Spanien schaut auf Infantin Cristina

Schwester des spanischen Königs vor Gericht

Ab heute steht die Schwester des spanischen Königs vor Gericht. Sie soll mit ihrem Mann massiv Steuern hinterzogen haben und man fordert bis zu neun Jahren Haft. Dieser Fall wird nicht nur von den Spaniern äußerst genau verfolgt werden. Denn es ist nun einmal nicht alltäglich, dass Mitgliedern einer königlichen Familie der Prozess gemacht wird.
Nun müssen insgesamt drei Richter über ein mögliches Urteil der Cristina de Bourbon und ihrem Mann Iñaki, sowie 16 weiterer Angeklagten, entscheiden. Erwartet wird deshalb ein riesiger Rummel rund um den Prozess mit über 600 Jouralisten.
 
Foto by wikipedia

Schlussplädoyers in Casa Depp

Johnny Depp kann nicht beweisen, dass er sie nicht missbraucht hat.

Beide Seiten legten bei den Geschworenen Berufung ein. Die beiden Schauspieler mussten sich sechs Wochen lang vor Gericht gegenüberstehen.

Johnny und Amber Heard waren 15 Monate lang verheiratet. Nach 15 Monaten Ehe reichte Heard die Scheidung ein. Die beiden Schauspieler lernten sich bei Dreharbeiten zu einem Film kennen. Das Verfahren hat gezeigt, dass er nie körperliche Gewalt gegen Heard angewendet hat. Er behauptet, dass dies seinem Ruf geschadet habe. Heard behauptet das Gegenteil. Die Geschworenen müssen im Verleumdungsprozess zwischen Johnny Depp und seiner Ex-Frau ein Urteil fällen.

Rosenkrieg live

Der Fall, der einem Rosenkrieg gleicht, wurde von Richterin Penney Azcarate vom Gericht in Fairfax County im US-Bundesstaat Virginia an sieben Geschworene übergeben. Das Leben dieses Mannes ging verloren, als er eines schrecklichen Verbrechens angeklagt wurde. In einem letzten Austausch nach den Schlussplädoyers sagte der Anwalt von Johnny Depp, dass Heard kein einziges Wort geglaubt werden könne.

Er wirft seiner Ex-Frau vor, in einem "Washington Post"-Kommentar über häusliche Gewalt falsche Aussagen gemacht zu haben. Wegen Verleumdung klagt Depp auf 50 Millionen Dollar, während Heard auf 100 Millionen Dollar verklagt wird. Die Geschworenen wurden aufgefordert, sich auf die Seite des Mannes zu stellen. Hier geht es um den Namen eines Mannes. Es gibt eine Menge Behauptungen, die wild, übertrieben und unglaublich sind. Dafür gibt es keine Beweise.

Heard unglaubwürdig

Rottenborn sagte, dass ein Urteil gegen Heard eine verheerende Botschaft an Missbrauchsopfer in der ganzen Welt aussenden würde. Die Anschuldigungen wurden von der Verteidigung entschieden zurückgewiesen. Sie möchte, dass man ihr glaubt, dass sie ein Opfer von Missbrauch war. Die Geschworenen mussten hören, was Heard glaubte, hören zu müssen, um Depp des Missbrauchs und der Vergewaltigung zu überführen. Wir wollen, dass Sie ihn dazu bringen, Verantwortung zu übernehmen. Heards Verteidiger sagte, es gebe "überwältigende Beweise für den Missbrauch". Er sagte, dass das Opfer derjenige sei, der verantwortlich sei. Herr Depp kann nicht beweisen, dass er sie nicht zumindest einmal missbraucht hat.

Schlussplädoyers beider Seiten

In ihren Schlussplädoyers am Freitag versuchten beide Seiten, die sieben Geschworenen auf ihre Seite zu bringen. Er hat in seinem Leben noch nie die Verantwortung für etwas übernommen. Jederzeit könnte ein Urteil gefällt werden. "Er hat jedem auf der Welt die Schuld gegeben: seinem Agenten, seinem Manager, seinem Anwalt, seinen Freunden", sagte Heards Verteidigerin Elaine Bredehoft bei der Verhandlung, die wie üblich live übertragen wurde. Heards Verteidigung warf ihr vor, zu lügen und falsche Anschuldigungen zu erheben, während Depps Verteidigung ihn aufforderte, Verantwortung zu übernehmen. Das Gericht tagt nur an Wochentagen. Wegen eines Feiertags am Montag sind weitere Beratungen erst für nächste Woche geplant.

Schwere Vorwürfe gegen SAP

Ein ehemaliger Mitarbeiter beschuldigt SAP, bei Mitbewerbern geklaut zu haben

Nachdem SAP jahrelang in einem sehr positiven Licht dastand, hat der Softwarehersteller aus Walldorf nun mit negativen Schlagzeilen zu kämpfen. Über 7200 Kunden nutzen derzeit Technologie des Software Riesen. Damit hat der SAP Konzern bereits vor Jahren Geschichte geschrieben. Allerdings gibt es hinter den Kulissen einen harten Kampf um Innovationen und neue Ideen. Mittlerweile müssen sich damit vermutlich sowohl in Deutschland als auch in Amerika die Gerichte beschäftigen, denn ausgerechnet ein SAP Mitarbeiter beschuldigt nun den Konzern, sich bei der Entwicklung von Produkten wie zum Beispiel Hanna bei der Konkurrenz bedient zu haben. Der ehemalige Mitarbeiter, ein promovierter Jurist, hatte dabei Einblick in sensible Bereiche. Der Vater des Mitarbeiters, der ebenfalls ein Jurist ist, warf dem Unternehmen jetzt vor, dass sein Sohn von dem Konzern aufgefordert wurde, in den revisionsberichten Tatsachen zu unterdrücken oder zumindest nicht als schwerwiegend darzustellen.

Diese Tatsache ist für SAP doppelt gefährlich, weil es nicht nur um mögliche aktuelle Schadensersatzansprüche gegen könnte, sondern weil das Unternehmen bereits vorbelastet ist. In den letzten Jahren wurden bereits Millionen Dollar an Schadenersatz an Wettbewerber, wie zum Beispiel Oracle bezahlt. Wenn sich nun die Berichte als wahr herausstellen, werden weitere Millionen an die geschädigten Unternehmen fällig werden.

 

Foto by flickr/Ali Samievafa

Urteil im Grabscherprozess in Dortmund

Der Staatsanwalt lässt keine Unklarheiten zu und spricht Wahrheiten offen an

Bereits im Januar 2016 ist am Dortmunder Hauptbahnhof eine Frau, die stark unterzuckert war, von einem irakischen Asylbewerber ganz offen sexuell attakiert worden. Dabei fasste der Angeklagte der Frau an den Busen und zwischen die Beine und erhielt nun die eindeutige Rechnung für sein Vergehen. Der 28-jährige Iraker wurde mit zehn Monate auf Bewährung und 90 Sozialstunden vom Gericht bestraft, nachdem der Staatsanwalt ihm offen sagte: "Sie bedienen alle Vorurteile für Stammtischparolen. Sie haben unsere Gastfreundschaft aufs übelste missbraucht. Wer in Deutschland fremde Frauen anfasst, der bekommt hier einen auf den Sack und wird bestraft".
Aber nicht nur der Staatsanwalt, sondern auch die Richterin fand klare Worte: "Wir sind entsetzt, dass hier das Gastrecht so missbraucht wurde." Möglicherweise tragen Urteile in dieser klaren Form dazu bei, dass sich die Menschen mit Gastrecht in Zukunft auch wie Gäste benehmen.

Diesen RSS-Feed abonnieren

Dortmund

Banner 468 x 60 px