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Wieder mehr Geld für die öffentlich rechtlichen Sender?

ZDF meldet Finanzbedarf für nächste Beitragsperiode an

Mainz (ots) - Das ZDF hat den Finanzbedarf für die Jahre 2017 bis 2020 bei der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) angemeldet.

Der Bedarf für die nächste Beitragsperiode orientiert sich am aktuellen Status, der mit moderaten Steigerungsraten fortgeschrieben wurde. Damit werden etwa Preis- und Tarifsteigerungen aufgefangen. Neue Projekte oder programmliche Weiterentwicklungen wurden nicht angemeldet. Die Mittel für das neue Jugendangebot werden durch Umschichtungen sowie die Einstellung von ZDFkultur intern finanziert. Im Personalbereich hat das ZDF die Kürzungsvorgaben der KEF berücksichtigt. Im Vergleich zum Jahr 2010 werden insgesamt 562 so genannte FTE (engl.: Full Time Equivalent) bis 2020 abgebaut sein. Zusätzlichen Bedarf gibt es für gesetzlich vorgeschriebene bauliche Maßnahmen zur Brandschutzsanierung und im Hinblick auf das Anliegen von Urhebern und Produzenten nach Verbesserungen bei den Vergütungen.

Ohne diese Mehrbedarfe in der neuen Periode beläuft sich die jährliche Aufwandssteigerungsrate auf durchschnittlich 1,9 Prozent. Einschließlich der Mehrbedarfe würde sie 2,2 Prozent betragen. Insgesamt könnte der vom ZDF angemeldete Finanzbedarf ohne Beitragserhöhung mit Hilfe der gebildeten Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen vollständig gedeckt werden.

Der ZDF-Verwaltungsrat hat in seiner heutigen Sitzung die Finanzvorschau für die Jahre 2017 bis 2020 zur Kenntnis genommen. Dazu erklärt der Vorsitzende Kurt Beck: "Der Verwaltungsrat begrüßt und unterstützt das ZDF in seinen sehr nachhaltigen Anstrengungen, den Finanzbedarf für die kommende Periode ohne eine Beitragserhöhung zu decken."

Im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist festgelegt, dass das ZDF im Abstand von zwei Jahren den für die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags notwendigen Finanzbedarf bei der KEF anmeldet. Diese prüft sämtliche Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fachlich und macht für die jeweils vierjährigen Beitragsperioden einen Vorschlag über die Höhe des Rundfunkbeitrags. Dieser bildet die Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente. Der Rundfunkbeitrag liegt bei 17,50 Euro pro Wohnung. Er war zum 1. April 2015 von 17,98 Euro auf diesen Betrag gesenkt worden.

 

Quelle: presseportal

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