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Neue Debatte um die Sterbehilfe in Deutschland

 

Ärztefunktionär Gassen: "Ärztliche Assistenz zur Selbsttötung sollte erlaubt sein"

 

Düsseldorf (ots) - In der Debatte um die Sterbehilfe hat sich der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, "persönlich" für eine liberale Regelung ausgesprochen: "Persönlich und als Arzt bin ich der Meinung, dass in den Fällen, in denen ein Patient unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leidet und schwerstes Leiden durch einen Suizid beenden möchte, die ärztliche Assistenz zur Selbsttötung erlaubt sein sollte", sagte Gassen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Die Hilfestellung des Arztes solle freiwillig sein, betonte Gassen. Er fügte hinzu: "Aus meiner Sicht darf es nicht sein, dass ein Arzt in diesen wenigen, streng definierten Einzelfällen strafrechtlich belangt wird." Er teile die Ansicht, die insgesamt 107 Bundestags-Abgeordnete um Karl Lauterbach, Carola Reimann und Peter Hintze in ihrem Antrag formuliert hätten.

 

Quelle presseportal Foto by flickr/Phil Chambers

 

Sterbehilfe in Deutschland – Doku auf MDR

 

Wer hilft mir beim Sterben?

 

Leipzig (ots) - Der Film begleitet Menschen in den letzten Monaten ihres Lebens, befragt ihre Angehörigen und Mediziner. Zu sehen sind eine holländische Ärztin, zu deren Alltag Sterbehilfe gehört, und ein Schweizer Arzt, der immer wieder von deutschen Patienten um Hilfe gebeten wird. Zu Wort kommen zudem Juristen, Ethiker und Politiker, die unterschiedliche Standpunkte zu der geplanten Gesetzesänderung vertreten.

 

Als Gabriele Auenmüller die Diagnose Bauchspeicheldrüsenkrebs bekommt, schließt sie nicht aus am Ende zum Sterben in die Schweiz zu fahren. Auch Karl Faltenbacher ist sich nach vielen Jahren mit einer unheilbaren Krankheit sicher: Er wünscht sich ärztliche Sterbehilfe und hat bereits Kontakt zu einem Arzt aufgenommen, der dazu bereit ist. Helmut Meile, evangelischer Pfarrer im Ruhestand, leidet an ALS im fortgeschrittenen Stadium. Sein Glaube, seine Familie und sein Arzt haben ihm bisher über Ängste und Schmerzen hinweggeholfen. Wenn die medizinische Kunst ausgereizt ist, hofft aber auch er, dass der vertraute Arzt ihm beim Sterben helfen kann. Ob der Mediziner das darf, darüber wird im November im Bundestag entschieden. Dann soll ein neues Gesetz verabschiedet werden, das regelt, ob Ärzte Beihilfe beim Suizid leisten dürfen oder ob ihnen dafür unter bestimmten Umständen eine Strafe drohen kann.

 

Die Bundesärztekammer droht ihren Mitgliedern mit dem Entzug der Berufserlaubnis, wenn sie Patienten bei der Selbsttötung helfen. Das führt zu großen Unsicherheiten im Verhältnis Arzt -Patient. Und so wählen manche Todkranke in ihrer Verzweiflung den Sprung aus dem Fenster, den Griff zur Waffe oder die Fahrt ins Ausland.

 

Im Deutschen Bundestag zeichnet sich aktuell eine Mehrheit für eine strafrechtliche Verschärfung der Sterbehilfe-Gesetzgebung ab. Doch laut Umfragen wünscht sich die große Mehrheit der Deutschen, ärztliche Beihilfe bei der Selbsttötung in Anspruch nehmen zu können.

 

Der Film von Ulli Wendelmann wird zudem am 5. November ab 22.35 Uhr in der Reihe "nah dran" im MDR FERNSEHEN gezeigt.

 

Quelle presseportal Foto pixabay/geralt

 

Wie wollen Sie mit Sterbehilfe umgehen?

"Sterbehilfe" - Viele sind ratlos
Nur wenige Deutsche kennen die Rechtslage

Fulda (ots) - Neues Gesetz zur sogenannten "Sterbehilfe": Doch wissen die Bundesbürger, worum es dabei geht? Eine Studie zeigt: Nur 11 % der Deutschen sind richtig informiert. Eine aktuelle Befragung von Infratest im Auftrag der Deutschen PalliativStiftung ergab, dass 87 % der Bundesbürger fälschlich glauben, die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland sei verboten.

Das Gegenteil ist richtig: Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem Beihilfe zur Selbsttötung gesetzlich nicht verboten ist. Wer falsch informiert ist, entscheidet leicht falsch. So wünschen 78 % der Befragten die Möglichkeit einer Tötung auf Verlangen - auch aktive Sterbehilfe genannt. Allerdings geht gut die Hälfte dann davon aus, dass die Hilfe von "Sterbe-Organisationen" öfter als bisher in Anspruch genommen wird. Menschen, die auf Hospize oder eine Palliativversorgung vertrauen, sehen eine Tötung auf Verlangen kritischer.

Ziel einer Gesetzesvorlage der MdBs Brand, Griese und anderer ist ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung, damit diese nicht zu einer Normalität wird. Die Deutsche PalliativStiftung unterstützt diese Begrenzung um Patienten vor zu schnellen Schritten zu bewahren.

"Es muss mehr über die Möglichkeiten der Palliativversorgung informiert werden, damit die Menschen mit weniger Angst ihrem natürlichen Ende entgegen sehen können", regt Thomas Sitte, Vorsitzender der Deutschen PalliativStiftung an. "In weiteren Erhebungen wurden von uns Palliativexperten befragt. Diese begleiten pro Jahr rund 20.000 schwerstkranke Menschen bis zum Tod. Dabei waren die Möglichkeiten der Leidenslinderung bei Palliativpatienten hocheffektiv. Nur weniger als 0,09 % der Patienten lehnten weitere Behandlungen ab und nahmen sich das Leben." Stiftungsrat Dr. Carl Heinz Müller ergänzt: "Solche eigenständigen Palliative Care Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung können durch ihre Qualität in der Begleitung zugleich eine geeignete Suizidprävention sein. Das setzt zwingend voraus, dass diese Palliative Care Versorgung für die Betroffenen ortsnah wirklich vorhanden ist."

Die Forderung des Bundesrates, Informationskampagnen über Hospizarbeit und Palliativversorgung gesetzlich zu verankern, begrüßt die Deutsche PalliativStiftung deshalb ausdrücklich.

Quelle': Presseportal Foto by obs/Deutsche PalliativStiftung/Johannes Wüller

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