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Auch bei verschreibungsfreien Arzneimitteln ist fachkundige Beratung wichtig

Berlin (ots) - Wer sich erkältet, nimmt häufig als erstes verschreibungsfreie Arzneimittel wie Schmerzmittel oder Hustenlöser ein. Diese Selbstmedikation ist in vielen Fällen auch sinnvoll, aber man sollte sich fachkundig beraten lassen.

"Gehen Sie in die Apotheke, schildern Sie Ihre Beschwerden und fragen Sie nach geeigneten Behandlungsmethoden", empfiehlt Anja Klauke, Expertin für Selbstmedikation beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Sagen Sie außerdem unbedingt Bescheid, wenn Sie bereits zu Hause vorhandene Arzneimittel eingenommen haben, zum Beispiel fiebersenkende Präparate. Der Apotheker wird dann bei seiner Empfehlung darauf achten, dass Sie Wirkstoffe wie etwa Paracetamol, ASS oder Ibuprofen nicht mehrfach und damit in zu hoher Dosis einnehmen oder falsch kombinieren. Je besser der Pharmazeut über Ihre aktuelle Gesundheitssituation informiert ist, desto individueller kann er Sie beraten. Und wenn Sie die verschreibungsfreien Mittel entsprechend korrekt einnehmen, werden sie auch schnell zur Linderung der Beschwerden beitragen. Wichtige Informationen rund um ihr Medikament finden Sie ergänzend natürlich auch in der Packungsbeilage", sagt Anja Klauke.

Medikamente sind zu Recht keine Konsumgüter, die man mal eben im Vorbeigehen aus dem Supermarktregal nimmt und zur Kasse trägt. Es sind vielmehr komplexe Produkte mit einem Nutzen-Risiko-Profil, die erklärungsbedürftig sind. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten wie zum Beispiel Antibiotika ist es allein der Arzt, der sie auf Basis seiner Diagnose verordnen kann. Die Einnahme solcher Arzneimittel muss streng überwacht und bei starken Neben- oder Wechselwirkungen möglicherweise abgebrochen werden. Bei den verschreibungsfreien Medikamenten ist die Situation etwas anders. Für die Selbstmedikation stehen nur Wirkstoffe zur Verfügung, für die schon jahrelange Erfahrungen vorliegen und die über ein ausgezeichnetes Nutzen-Risiko-Profil verfügen. Deshalb kann man sie auch ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke erwerben. Dort werden diese sogenannten OTC-Arzneimittel aber nicht ohne Grund "Over The Counter", also "über den Apothekenverkaufstisch" abgegeben. Dahinter steht der Apotheker, der uns Laien mit seinem pharmazeutischen Wissen berät: "Nicht alle verschreibungsfreien Arzneimittel sind für jeden Patienten gleichermaßen gut geeignet", erklärt Anja Klauke. "Wer zum Beispiel zur Thromboseprävention bereits regelmäßig verschreibungspflichtige Blutverdünner einnimmt, darf auf keinen Fall zusätzlich noch blutverdünnendes ASS einnehmen, das in gängigen verschreibungsfreien Schmerztabletten enthalten sein kann. Es ist deshalb auch bei OTC-Arzneimitteln unerlässlich, dass uns der Apotheker beratend und gegebenenfalls auch abratend zur Seite steht."

Quelle: BPI - Bildrechte: obs/BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie / Foto Anja Klauke BPIe.V.

Cannabis auf Rezept?

Apotheker fordern klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis

Düsseldorf (ots) - Die Apothekerschaft will beim medizinischen Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen: Erstens muss Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Zweitens darf ärztlich verordnetes Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken abgegeben werden. Drittens muss ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese Forderungen beschloss die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages mit großer Mehrheit.

Zu dem Beschluss erläuterte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer: "Die Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Eine gleichbleibende Qualität kann nur bei einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, nicht jedoch bei einem Eigenanbau durch die Patienten gewährleistet werden." Die Abgabe in der Apotheke sei unerlässlich, um die notwendige Beratung zur Anwendung sicherzustellen. Kiefer weiter: "Die Kassen müssen verordnetes Cannabis bezahlen. Es darf nicht von der wirtschaftlichen Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer ärztlich indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht."

Die Apotheker empfehlen dringend, Cannabis nur als Arzneimittel mit exakt dosierten Inhaltsstoffen einzusetzen. Schon heute ist es möglich, dass Apotheken nach ärztlicher Verordnung Rezepturarzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff der Cannabispflanze, herstellen. Allerdings würden diese nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die derzeitige unterschiedliche Praxis der Krankenkassen sei für betroffene Patienten nicht hinnehmbar, so Kiefer.

Quelle presseportal  Foto pixabay/kundenservice

Immer öfter Arzneimittelfälschungen in der Apotheke

Arzneimitteldiebstähle: Behörde warnt vor Fälschungen

Berlin (ots) - Arzneimittelfälschungen in deutschen Apotheken sind selten, doch in den kommenden Wochen ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt. Wie der Branchendienst APOTHEKE ADHOC berichtet, wurden in Italien hochpreisige Arzneimittel aus einer Krankenhausapotheke gestohlen, die über Zwischenhändler auch deutschen Apotheken angeboten werden könnten. Die Aufsichtsbehörden verstärken ihre Kontrollen.

Ende Februar wurden laut Bericht aus einer italienischen Krankenhausapotheke Medikamentendiebstähle in größerem Umfang gemeldet. Die Arzneimittelaufsicht in Rom informierte die Behörden in den anderen EU-Staaten im Rahmen des gemeinsamen Frühwarnsystems über die Probleme.

Mehr als 80 verschiedene Arzneimittel wurden demnach gestohlen, darunter Krebs- und Rheumamedikamente genauso wie Psychopharmaka sowie Mittel gegen Multiple Sklerose, HIV und Diabetes. Insgesamt hat die Liste 86 Einträge. Von einigen Präparaten wurden offenbar nur einzelne Packungen entwendet, von anderen mehr als 50.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Aufsichtsbehörden der Länder informiert, auch Zoll- und Bundeskriminalamt wurden eingeschaltet. Bei den infrage kommenden Zwischenhändlern, den sogenannten Reimporteuren, werden die Bestände überprüft. Die Unternehmen sind zuversichtlich, betroffene Produkte vor der Auslieferung an die Apotheken aus dem Verkehr ziehen zu können.

Bereits vor zwei Jahren sorgten in Italien gestohlene Arzneimittel für Schlagzeilen. Die Medikamente waren über Zwischenhändler in ganz Europa in die deutschen Apotheken gelangt; mehr als 40 Hersteller und Reimporteure waren damals betroffen. Beinahe im Wochentakt mussten die Apotheken ihr Lager auf gefälschte Arzneimittel durchsuchen.

Medikamente, die die legale Lieferkette verlassen haben, sind damit aus Sicht der Behörden per se nicht verkehrsfähig. Echte Manipulationen beispielsweise beim Wirkstoff sind in Deutschland extrem selten.

Quelle: presseportal

Foto: by flickr/Simon Samtleben

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