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Bert Wollersheim auf Kabel Eins

"Auch ich kenne mich mit Möpsen aus." Tamme Hanken besucht Rotlicht-Legende Bert Wollersheim im Weihnachts-Spezial von "Tamme Hanken - Der Knochenbrecher on tour" am 22. Dezember 2015 bei kabel eins

Unterföhring (ots) - Knochenbrecher im Freudenhaus: Kurz vor den Feiertagen macht kabel eins-Pferdeflüsterer und Tierchiropraktiker Tamme Hanken (55) eine Stippvisite bei Rotlicht-Größe Bert Wollersheim (64) und seinen Damen. Von Pferden mit geklemmten Nerven bis zu Schoßhündchen mit Haltungsschäden - im Oberhausener Rotlichtmilieu erwartet den Ostfriesen mit den Zauberhänden ein Potpourri an tierischen Unpässlichkeiten. Tamme Hankens überraschende Erkenntnis: Er teilt mit Bert Wollersheim eine Kernkompetenz. "Auch ich kenne mich mit Möpsen aus", resümiert Hanken nach seinem Besuch.

Neben Bert Wollersheim besucht der Tierheiler im Weihnachts-Spezial von "Tamme Hanken - Der Knochenbrecher on tour" u.a. auch den traditionellen Leonhardiritt im bayerischen Bad Tölz, behandelt ein Bergschaf mit Knieproblemen im Tiroler Stubaital und besteigt den naheliegenden Stubaier Gletscher. Wenn auch mit wenig Begeisterung: "Wollte der liebe Gott, dass ich hier hochkraxle, wäre ich eine Gams geworden", so Hanken auf der Gipfelplattform.

Das Weihnachts-Spezial von "Tamme Hanken - Der Knochenbrecher on tour", ist am Dienstag, 22. Dezember 2015 um 20:15 Uhr bei kabel eins zu sehen.

 

Quelle presseportal  Foto by obs/kabel eins

Frankreich und Deutschland räumen auf im Rotlichtmilieu

Härtere Strafen für Freier bei Zwangsprostitution

Nachdem in der Vergangenheit bereits viele Versuche, die Zwangsprostitution besser zu bekämpfen, nicht so funktioniert haben, wie sich das die Politiker vorgestellt haben, wurden nun als nächste Maßnahmen in Frankreich und Deutschland die Strafen für Freier deutlich erhöht. Wie allerdings ein Freier unterscheiden soll, ob er sich auf einen strafbaren Liebesakt einlässt, oder alles im grünen Bereich ist, statt im roten, lässt das Gesetz offen.
Zu dem Gesetz sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), dass Frauen und Kinder in der Zukunft besser vor
Zwangsprostitution geschützt werden müssen. Deshalb sind für diese Straftat in Zukunft Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Den Zuhältern dieser Frauen drohen in Zukunft sogar bis zu zehn Jahren Haft.

Foto by flickr/Martin Abegglen

  • Publiziert in Politik

Neue Bestimmungen für Bordelle

Wir kämpfen gegen Fremdbestimmung in der Prostitution

Berlin (ots) - Prostituiertenschutzgesetz hilft schutzbedürftigen Prostituierten und lässt den anderen ihren Freiraum

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön und der frauenpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: "Nach langen und zähen Verhandlungen mit dem Bundesfrauenministerium und der SPD-Fraktion ist heute der Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen worden. Der Entwurf soll die sogenannte legale Prostitution regeln. Vor allem auf Drängen der Union enthält er unter anderem eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber, eine Anmeldepflicht, regelmäßige Gesundheitsberatung für alle Prostituierten und eine Kondompflicht. Zum Schutz von 18 bis 20-jährigen Prostituierten gelten besondere Vorschriften: Sie müssen sich öfter bei der Anmeldebehörde vorstellen und vom Gesundheitsamt beraten lassen."

Marcus Weinberg: "Das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 ist in der Praxis gescheitert. Deutschland ist dadurch zum unkontrollierten Bordell Europas geworden. Es ist überfällig, dass der Prostitutionsmarkt in Deutschland stärker reguliert wird. Dabei geht es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht nur um die Bekämpfung des kriminellen Umfelds, sondern darum, jede Form der Fremdbestimmung in der Prostitution einzudämmen: Gewalt, Einschüchterung, Manipulation, Ausnutzen von Hilflosigkeit, Mietwucher, Uninformiertheit, schlechte Arbeitsbedingungen, Flat-Rate- und Pauschalangebote durch Betreiber.

Fremdbestimmung in der Prostitution verstößt in besonders übler Form gegen die Menschenwürde. Dies werden auch diejenigen einräumen, die selbstbestimmt in der Prostitution tätig sind. Nicht ihretwegen wird es das neue Gesetz geben, sondern für diejenigen, die fremdbestimmt diese Arbeit ausüben. Und diese nicht-selbstbestimmt anschaffenden Frauen und Männer verdienen nicht nur die Solidarität und das Mitgefühl der Gesellschaft, sondern auch den wirksamen Schutz durch den Staat."

Quelle: presseportal
Foto: by flickr/Andreas Dantz

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